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München (ddp-bay). Etwa zwei Wochen nach dem Fund eines Maya-, Azteken- und Inka-Schatzes in München ist eine Debatte über den Umgang mit den wertvollen Kulturgütern entbrannt. Landtags-Vizepräsident Peter Paul Gantzer (SPD) forderte am Mittwoch, den Schatz in einem Museum zu zeigen. Kunstminister Thomas Goppel (CSU) wies den Vorschlag als «vollkommen abwegig» zurück, da die Besitzverhältnisse ungeklärt seien. Die Staatsanwaltschaft erwartet innerhalb der kommenden Tage ein Rechtshilfeersuchen von einem ersten lateinamerikanischen Land, mit dem der Staat Eigentumsanspruch auf die Gegenstände erhebt.
Mit dem Rechtshilfeersuchen wolle das Land nachweisen, rechtmäßiger Eigentümer zu sein, sagte Oberstaatsanwalt Anton Winkler. Den Namen des Staates nannte er nicht. Weitere Länder hätten bereits angekündigt, nachzuziehen. Der Schatz befinde sich derzeit an einem geheimen Ort.
Kunstfahnder des Bayerischen Landeskriminalamts (LKA) hatten die Kulturgüter in einer Münchner Lagerhalle gefunden. Die Sammlung besteht laut LKA unter anderem aus Schmuckstücken, Masken und Skulpturen und besitzt einen geschätzten Wert von rund 100 Millionen Dollar. Laut LKA gelangten die rund 1000 vermissten Museumsstücke aus mehreren lateinamerikanischen Staaten über Spanien nach München. Länder wie Peru, Kolumbien, Panama, Costa Rica, Guatemala und El Salvador erheben Rechtsansprüche darauf. Auch ein Kunstsammler aus Costa Rica behauptet, er sei der Besitzer der Schätze. Er habe die Objekte rechtmäßig erworben und legal ausgeführt. Laut LKA organisierte der Mann den Transport der Sammlung von Spanien nach München.
«Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie einen Weg finden würden, diese umfangreiche, bedeutende und sehr schöne Sammlung öffentlich ausstellen zu lassen», schrieb Gantzer in einem am Mittwoch veröffentlichten Brief an Goppel. Man dürfe die Sammlung nicht in Lagerhallen «schlummern lassen». Geeignet für die Präsentation sei beispielsweise das Münchner Völkerkundemuseum. Der SPD-Abgeordnete wies darauf hin, dass jetzt ein jahrelanger Rechtstreit über die Rückforderung zwischen Spanien und mittel- oder südamerikanischen Staaten drohe.
Goppel entgegnete, solange der Freistaat nicht wisse, wem etwas gehöre, könne es nicht das erste Interesse sein, von der Polizei entdecktes Gut öffentlich zur Schau zu stellen. «Wenn wir wissen, mit wem wir über spätere Besitzrechte diskutieren sollen, lässt sich der Vorschlag von Herrn Landtags-Vizepräsidenten würdigen», fügte der Minister hinzu.
Winkler betonte, die Staatsanwaltschaft habe «vermutlich nicht die rechtliche Befugnis, diese Gegenstände für eine Ausstellung zu verwenden». Eine Genehmigung von eventuellen Eigentümern liege nicht vor. «Letztlich wird ein Gericht darüber zu befinden haben, an wen die einzelnen Gegenstände herauszugeben sind.»
(ddp)

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