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Chemnitz/Mittweida (ddp). Im Fall des mutmaßlich vorgetäuschten Neonazi-Überfalls von Mittweida ist gegen das vermeintliche Opfer Anklage erhoben worden. Die heute 18-jährige Rebecca K. soll im November 2007 einen lediglich erfundenen Angriff von vier Rechtsextremen angezeigt haben, wie die Staatsanwaltschaft Chemnitz am Mittwoch mitteilte. Die junge Frau hatte damals ausgesagt, dass die Männer ihr ein Hakenkreuz in die Haut geritzt hätten, nachdem sie einem fünfjährigen Aussiedlerkind zu Hilfe geeilt war. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft liegt ein hinreichender Tatverdacht gegen die 18-Jährige vor. Sie muss sich wegen Vortäuschens einer Straftat verantworten.
Unterdessen wurde erneut Kritik am Umgang der Öffentlichkeit mit vermeintlich rechtsextremen Straftaten laut. Sachsens CDU zog Parallelen zum «Fall Sebnitz». Der Ort war vor etwa acht Jahren nach Berichten in die Schlagzeilen, wonach ein Sechsjähriger von Rechtsradikalen ertränkt worden sei. Später stellte sich heraus, dass der Junge einem Badeunfall zum Opfer gefallen war.
Sachsens CDU-Generalsekretär Michael Kretschmer sagte am Mittwoch, «voreilige Preisverleihungen sind ebenso fehl am Platze wie ein Generalverdacht der Bevölkerung». Der Fall Mittweida habe «unser ganzes Land in Verruf gebracht.»
Rebecca K. war Anfang Februar trotz laufender Ermittlungen für ihr Engagement gegen Rechtsextremismus vom bundesweiten «Bündnis für Demokratie und Toleranz» ausgezeichnet worden. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Monika Lazar betonte, die Entscheidung für die Preisverleihung sei noch vor Beginn der Ermittlungen gefallen. Zudem sei dem Festakt ein persönliches Treffen vorangegangen, bei dem die Aussagen der Frau glaubwürdig erschienen waren.
Das Bündnis, in dessen Beirat Lazar sitzt, werde sich gegebenenfalls erst nach einem Urteil neu positionieren. Die Politikerin fügte hinzu, eine Anklage sei noch keine Verurteilung. Solange das Verfahren laufe und Rebecca K. nicht schuldig gesprochen sei, stehe das Bündnis weiter zu der Auszeichnung.
Das Amtsgericht Hainichen wird nun über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheiden, wie der Chemnitzer Oberstaatsanwalt Bernd Vogel sagte. Ein möglicher Prozess werde voraussichtlich nicht vor September beginnen.
Kretschmer sagte, wenn es sich wirklich um ein selbst zugefügtes Hakenkreuz gehandelt habe, müssten die junge Frau «und die Hintermänner» bestraft werden. Interessant werde sein, ob dieses Mal bewusst Linksextremisten mit am Werk waren, fügte er hinzu. Immer wieder stelle er fest, dass sich Extremisten untereinander provozierten, um ihre eigenen Anhänger zu motivieren.
Rebecca K. bestreitet nach wie vor massiv die gegen sie erhobenen Vorwürfe. Ihr Anwalt Axel Schweppe verwies darauf, dass rechtsmedizinische Gutachten beide Versionen für möglich hielten - seine Mandantin könnte sich selbst verletzt haben, aber auch von anderen verletzt worden sein. Schweppe hatte die Ermittlungen mehrfach kritisiert und bemängelt, dass nicht alle potenziellen Tatzeugen ausfindig gemacht worden seien.
(ddp)

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