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Reiserücktrittskostenversicherung zahlt nicht in jedem Fall

ddp - Mittwoch, 14. Mai, 07:05 Uhr

Leipzig (ddp.djn). Wenn teure Reisen, ein Urlaub mit Kindern oder Touren lange im Voraus gebucht werden, hält die Verbraucherzentrale Sachsen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung für sinnvoll. Ganz wichtig zu beachten, ist laut der Verbraucherzentrale, dass Reiserücktrittskostenversicherungen in vielen Fällen anfallende Stornokosten gar nicht übernehmen müssen. Wer also nach der Buchung einer Reise arbeitslos wird und bis zum Beginn der Reise wieder einen neuen Job findet, der ihn daran hindert, die Reise anzutreten, wird in aller Regel kein Geld von der Versicherung bekommen. Denn das «Risiko», eine Arbeit aufnehmen zu müssen, ist nach dem Bericht der Verbraucherzentrale nur dann versichert, wenn die versicherte Person schon bei Reisebuchung arbeitslos gemeldet war. Das traf in diesem Fall jedoch nicht zu, sodass die Frau mit ihrem Mann auf den Stornokosten sitzenblieb.

ddp.djn/ome/mbr

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