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Oldenburg (ddp-nrd). Der Rechtstreit um die Aufnahme der Ems in die Liste der europäischen Schutzgebiete nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) ruht vorerst. Wegen der Auslegung der Naturschutz-Richtlinie werde man den Europäischen Gerichtshof anrufen, kündigte das Verwaltungsgericht Oldenburg am Dienstag an. Das Bundesumweltministerium erwartet von der höchstrichterlichen Klärung mehr Rechtssicherheit. Der Naturschutzbund Nabu kritisierte hingegen die nun eingetretene Verzögerung bei der Erstellung der FFH-Liste.
Das Verwaltungsgericht befasst sich wegen einer Klage der Stadt Papenburg mit dem Fall. Die emsländische Stadt will verhindern, dass die Bundesrepublik der Aufnahme der Außen- und Unterems in die Liste der FFH-Gebiete zustimmt. Sie befürchtet vor allem gravierende Nachteile für die in Papenburg ansässige Meyer-Werft, die auf dem Fluss große Kreuzfahrtschiffe in die Nordsee überführt.
Das Verwaltungsgericht hatte der Bundesrepublik bis zum Abschluss des Klageverfahrens untersagt, der Aufnahme der Ems in die FFH-Liste zuzustimmen. Am Dienstag beschloss die 1. Kammer des Gerichts in einer mündlichen Verhandlung, den Europäischen Gerichtshof einzuschalten. Die Luxemburger Richter sollen nun die Frage beantworten, wie sich die FFH-Richtlinie auf Planungsabsichten und andere Interessen von Städten und Gemeinden auswirkt.
Sie sollen auch Stellung dazu nehmen, ob die Stadt Papenburg ihre Interessen auch nach der Unterschutzstellung des Flusses in einem späteren Gerichtsverfahren geltend machen kann. Darüber hinaus sollen sie sich zu möglichen Folgen für die Ausbaggerung der Fahrrinne äußern. Das Verwaltungsgericht will erst über die Klage entscheiden, wenn der Europäische Gerichtshof die Fragen beantwortet hat.
Das Bundesumweltministerium begrüßte den Beschluss. «Eine höchstrichterliche Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten nicht nur an der Ems», sagte ein Ministeriumssprecher. Die FFH-Richtlinie diene nicht der Verhinderung wirtschaftlicher Aktivitäten. Sie verlange aber eine sorgfältige Abwägung der jeweiligen Nutzungsinteressen mit den Interessen des Naturschutzes. Für die Schiffsüberführungen der Meyer Werft bedeute die Unterschutzstellung von Teilabschnitten der Ems keineswegs eine wesentliche Einschränkung.
Der Naturschutzbund (Nabu) kritisierte indes, dass durch die verzögerte Meldung der Ems die europäische Liste der FFH-Gebiete nicht fertiggestellt werden könnte. Dennoch sei mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts sichergestellt, dass über einen längeren Zeitraum während des schwebenden Verfahrens keine die Natur schädigenden Maßnahmen erlaubt seien. «Damit könnte die Stadt Papenburg der Meyer Werft einen Bärendienst erwiesen haben», sagte der niedersächsische Nabu-Vorsitzende Hans-Jörg Helm.
(ddp)

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