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Oldenburg (ddp-nrd). Der Rechtsstreit um die Aufnahme der Ems in die Liste der europäischen Schutzgebiete nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) ruht vorerst. Wegen der Auslegung der Naturschutz-Richtlinie werde man den Europäischen Gerichtshof anrufen, kündigte das Verwaltungsgericht im niedersächsischen Oldenburg am Dienstag an.
Das Verwaltungsgericht befasst sich damit, weil die Stadt Papenburg eine Klage erhoben hatte. Die emsländische Stadt will verhindern, dass die Bundesrepublik der Aufnahme der Außen- und Unterems in die Liste der FFH-Gebiete zustimmt. Sie befürchtet vor allem gravierende Nachteile für die in Papenburg ansässige Meyer-Werft, die auf dem Fluss große Kreuzfahrtschiffe in die Nordsee überführt.
Das Verwaltungsgericht hatte der Bundesrepublik bis zum Abschluss des Klageverfahrens untersagt, der Aufnahme der Ems in die FFH-Liste zuzustimmen. Am Dienstag beschloss die Erste Kammer des Gerichts in einer mündlichen Verhandlung, den Europäischen Gerichtshof einzuschalten. Die Luxemburger Richter sollen nun die Frage beantworten, wie sich die FFH-Richtlinie auf Planungsabsichten und andere Interessen von Städten und Gemeinden auswirkt.
Sie sollen auch Stellung dazu nehmen, ob die Stadt Papenburg ihre Interessen noch nach der Unterschutzstellung des Flusses in einem späteren Gerichtsverfahren geltend machen kann. Darüber hinaus sollen sie sich zu möglichen Folgen für die Ausbaggerung der Fahrrinne äußern. Das Verwaltungsgericht will erst über die Klage entscheiden, wenn der Europäische Gerichtshof die Fragen beantwortet hat.
(ddp)

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