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Berlin (ddp-bln). Lange gehörten sie zu den «vergessenen» Opfern der Nazi-Diktatur. Am 27. Mai wird nun das «Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen» am südlichen Rand des Tiergartens in Berlin-Mitte enthüllt. Doch die freistehende Betonstele direkt gegenüber dem Holocaust-Mahnmal soll nur ein erstes Symbol der Erinnerungspolitik für diese lang missachtete Betroffenengruppe sein. Dass der Leidensweg vieler Schwuler nach 1945 weiterging, ist noch ein offenes politisches Kapitel.
«Jahrzehntelang hat sich die Gedenkkultur damit schwer getan, Homosexuelle ins offizielle Erinnern mit einzubeziehen», gibt Günter Dworek, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD), zu bedenken. Mit dem Denkmal habe nun die Bundesrepublik als Gesamtstaat erstmals ein Zeichen gesetzt.
«Die widernatürliche Unzucht», so hieß es im einschlägigen Paragrafen 175 des Reichsstrafgesetzbuchs (RStGB) von 1871, «welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen». 1935 verschärften die Nazis die Strafverfolgung von Schwulen unter anderem mit dem zusätzlichen Paragrafen 175a, der die Zuchthausstrafe für «Sexualdelikte» vorsah.
Die Zahl der nach Paragraf 175 unter den Nazis Verfolgten schwankt um die 200 000. In Konzentrationslagern ermordet wurden nach Expertenangaben zwischen 7000 und 10 000 Schwule. Nicht nur an diese Menschen soll der schlichte 3,60 Meter hohe und 1,90 Meter breite Quader, in dessen rechte Ecke ein Fenster geschnitten ist, erinnern. Im Fenster wird ein etwa anderthalb Minuten langer Film mit zwei sich küssenden Männern zu sehen sein.
Die räumliche Nähe und äußerliche Verwandtheit zum Holocaust-Mahnmal ist offensichtlich: Die etwas verwaist wirkende Stele soll, so beschrieben es einmal die beiden Künstler, Michael Elmgreen und Ingar Dragset, den Anschein erwecken, als wenn sie vom Holocaust-Denkmal über die Straße gelaufen wäre, sich in den Wald gestellt hätte und nun sagte: «Seht her, ich bin ein Teil der ganzen Geschichte, ich bin aber auch etwas Eigenes. Ich bin schwul.»
Drei Aufgaben hat der Bundestag in seinem Beschluss vom Dezember 2003 dem Denkmal zugewiesen, das die Initiative «Der homosexuellen NS-Opfer gedenken» und der LSVD angeregt hatten: Es soll «die verfolgten und ermordeten Opfer ehren, die Erinnerung an das Unrecht wach halten und ein beständiges Zeichen gegen Intoleranz, Feinseligkeit und Ausgrenzung gegenüber Schwulen und Lesben setzen.»
Gleichwohl ist für den LSVD mit dem Denkmal der Endpunkt der Aufarbeitung noch nicht erreicht: Nicht etwa, dass mit Kriegsende der homophobe Spuk vorbei gewesen wäre: Heute ist nahezu unbekannt, dass bis zum Jahre 1969 in der BRD weitere 50 000 Personen nach den noch geltenden Nazi-Paragrafen 175 und 175a RStGB verfolgt und bis hin zu Zuchthausstrafen verurteilt wurden. Die Polizei und Justiz der BRD habe in der Nachkriegszeit «einen erheblichen Verfolgungseifer» gezeigt, sagt Dworek.
In der DDR wurde Paragraf 175 im Jahre 1968 abgeschafft. Homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Jugendlichen blieben noch bis 1988 strafbar. Die Bundesrepublik ließ sich dagegen bis 1994 Zeit mit der Beseitigung des Nazi-Paragrafen, erst 2002 wurden die Urteile aufgehoben. Eine Wiedergutmachung steht noch aus. «Es muss von der Politik deutlich gemacht werden, dass die Verurteilungen Unrecht waren», fordert der Verbandsvertreter. Neben einer Geste der Entschuldigung und Schuldanerkennung müsse endlich auch über eine Entschädigung, eventuell auch nur symbolischer Art nachgedacht werden.
Die Macher des Denkmal-Projekts des dänisch-norwegischen Künstlerduos Elmgreen und Dragset haben schon vor der Eröffnung auf Kritik reagiert. Die Zeitschrift «Emma» hatte mit einer Unterschriftenkampagne protestiert, dass man «mal wieder die Frauen vergessen» habe. Nun soll alle zwei Jahre ein neues Video abgespielt werden. Ein Wettbewerb für einen weiteren Film - voraussichtlich mit zwei Frauen - wird demnächst ausgelobt. Ein ganzer Filmfundus soll künftig produziert werden. 600 000 Euro hat der Bund für das Gedenkprojekt zur Verfügung gestellt.
(ddp)

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