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Rechtstipp: Vertrag ist Vertrag

ddp - Dienstag, 13. Mai, 07:07 Uhr

München (ddp.djn). Vertrag ist Vertrag, musste sich der Besitzer eines Porsche Cayenne vom Amtsgericht in München sagen lassen. Der Pkw-Besitzer habe für ein Jahr einen Abstellplatz in einer Tiefgarage zu einer Monatsmiete von 115 Euro angemietet, berichtet der ADAC. Nur fünf Tage nach Vertragsabschluss habe er jedoch fristlos gekündigt. Seine Begründung: Mit einer Breite von 193 Zentimetern passe sein Fahrzeug nicht auf den Stellplatz. Daraufhin sei der Vermieter vor Gericht gezogen, um den ausstehenden Mietzins von 460 Euro einzuklagen. Die Richter hätten dem Vermieter zugestimmt, denn der Mieter hätte nach Auffassung des Gerichts selbst überprüfen müssen, ob der Stellplatz für sein Fahrzeug geeignet gewesen wäre.

ddp.djn/nom/hoe

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