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Schutz vor Eigenheimjägern - Neues Gesetz soll Rechte von Kreditnehmern stärken - Experten zweifeln an Wirksamkeit --Von ddp.djn-Korrespon

ddp - Samstag, 10. Mai, 10:01 Uhr

Berlin (ddp.djn). Andreas Fandrichs Mandanten fühlen sich verkauft. Und dabei glaubten sie, alle Risiken bedacht zu haben, als sie sich verschuldeten: um etwa ein Unternehmen zu gründen oder ein Haus zu bauen. Die Investition in die Zukunft wurde ihnen allerdings zum Verhängnis, als ihre Bank das Darlehen an einen Investor weiterverkaufte, dem an der langfristigen finanziellen Absicherung seiner Kunden nicht gelegen war. Er wollte den Schuldschein so schnell wie möglich zu barem Geld machen. Für die Schuldner wurde er damit zu einer existenziellen Bedrohung. Solche Fälle will die Bundesregierung mit einem Gesetz verhindern. Fandrich, der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht beim Deutschen Anwaltsverein, bezweifelt, dass ihr Vorstoß das Problem beheben wird.

Der Verkauf von Krediten ist laut Fandrich zunächst einmal Alltag auf dem weltweiten Finanzmarkt. Das kreditgebende Institut folge einem legitimen Interesse, wenn es seine eigene Bilanz von ausfallgefährdeten Krediten bereinigen und frisches Kapital aufnehmen will, um neue Investitionen tätigen zu können. Um aber das Ramschkredit-Bündel für den Käufer attraktiver zu machen, werden in dem Paket auch gesunde Kredite, sogenannte «performing loans» mitverkauft - und das ruft die Verbraucherschützer auf den Plan.

Juristisch betrachtet bleibt für den Kunden zwar alles beim Alten. Ein zahlender Schuldner sollte also nichts zu befürchten haben. Die grundsätzliche Veränderung ist vielmehr eine des Umgangstons. «Während Privatbanken nicht dazu neigen, Kredite vorschnell zu kündigen, nutzen die Investoren jede legale Möglichkeit, um den Kunden zur Ablösung des Darlehens zu bringen», sagt Andreas Fandrich. «Das ist das Geschäftsmodell der Aufkäufer.» Verdient der Schuldner zum Beispiel eine Weile schlechter und kann somit die im Vertrag festgelegte Tilgung nicht in voller Höhe zahlen, sei die Hausbank grundsätzlich gesprächsbereit - die Heuschrecke hingegen wittert ihre Chance. «Kreditportfolios verkauften sich ja deshalb so gut, weil sie schnell zu Geld gemacht werden können», erklärt Fandrich. «Schnell gedreht», wie es in der Sprache der Investoren heißt.

Laut den Plänen der Bundesregierung soll den Banken nun beim Verkauf von Krediten eine Anzeigepflicht auferlegt werden: So könnte sich der Kreditnehmer zeitig um eine Anschlussfinanzierung bei einer herkömmlichen Bank bemühen. Außerdem ist vorgesehen, dass ein Darlehen erst nach sechsmonatigem Zahlungsverzug gekündigt werden darf statt, wie bisher, nach zwei bis drei Monaten.

Fandrich hält die Novelle für wirkungslos. Denn Kreditverkäufe wären immer noch auch ohne Kenntnisnahme der Kreditnehmer möglich, und zwar durch einen Grundpfeiler des deutschen Handelsrechts: das Umwandlungsgesetz. Demnach kann ein Firmenteil, zum Beispiel eine Anzahl von Krediten, gebündelt und auf eine eigens gegründete Gesellschaft ausgliedert werden. Diese kann das Kreditinstitut anschließend an einen Investor verkaufen, ohne, dass die einzelnen Kredite zivilrechtlich weiterveräußert würden: so geschehen im Fall der Hypo Real Estate. «Wenn die Kredite im Wege der Ausgliederung aus der Bank herausgenommen werden, befinden sich die Daten also immer noch beim selben Kreditinstitut.» Den Fall des unfreiwilligen Lone Star-Kunden, der derzeit auf Fandrichs Schreibtisch liegt, würde die Novelle also gar nicht erfassen, sagt er.

Der Kreditnehmer wird demnach auch mit dem verschärften Kreditgesetz nicht in eine deutlich stärkere Rechtsposition versetzt. Denn gerade bei einer umwandlungsrechtlichen Ausgliederung des Kredits sind die Erfolgschancen für den Kläger laut Fandrich «eher zurückhaltend zu bewerten». Weil sich der Vertragspartner nicht geändert habe, würden juristische Hebel wie der Datenschutz oder das Bankgeheimnis nicht greifen. Um sich wirksam gegen die Risiken eines Darlehensverkaufs abzusichern, hilft also letztlich nur der Rat der Verbraucherschützer: Bei Vertragsabschluss solle man auf einer Verzichtserklärung bestehen, mit der die Bank den Verkauf des Darlehens von vornherein ausschließt.

(Rechtstipps unter bankundkapitalmarkt.de; Eine Auflistung, welche Banken Kredite nicht veräußern unter capital.de/finanzen/100009582.html)

ddp.djn/abr/mbr

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