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Vier Jahre Haftstrafe für Verlagserben Falk - Landgericht Hamburg beendet bislang größtes Wirtschaftsverfahren --Von André K

ddp - Freitag, 9. Mai, 14:41 Uhr

Hamburg (ddp). Das Landgericht Hamburg hat den Verlagserben Alexander Falk am Freitag zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass sich der 38-Jährige des gemeinschaftlichen versuchten Betruges in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Aktiengesetz und der Beihilfe zur Bilanzfälschung schuldig gemacht hat.

Falk will in Revision gehen. Auch die Staatsanwaltschaft will Rechtsmittel prüfen. Vier Mitangeklagte wurden zu Bewährungs- und Freiheitsstrafen zwischen acht Monaten und zweieinhalb Jahren verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte Anfang März für Falk eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten gefordert. Sie hielt ihn des Betrugs für schuldig. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und angekündigt, bei einer Verurteilung Rechtsmittel einzulegen. Falk sagte, das Urteil sei ungerecht. Zugleich sei die Entscheidung eine «gute Ausgangsposition für eine Revision». Er fügte hinzu: «Der Betrugsvorwurf ist einfach absurd.»

Man werde gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einlegen, sagte Falk-Anwalt Thomas Bliwier. Der Schuldspruch werde keinen Bestand haben. Bliwier sprach von einem unfairen Verfahren, bei dem wichtige Zeugen nicht gehört worden seien.

Die Anklage hatte Falk Kursmanipulation, Betrug und Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit dem Verkauf des Internet-Unternehmens Ision vorgeworfen. Er soll den Wert der Firma Ision durch Scheingeschäfte künstlich in die Höhe getrieben haben, um einen weit überhöhten Verkaufspreis zu erzielen. Die britische Energis kaufte Ision Ende 2000 für 762 Millionen Euro. Die Anklage bezifferte den Mindestschaden für Energis auf rund 37 Millionen Euro.

In seiner mehrstündigen Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter Nikolaus Berger, die Beweisführung habe den Falk vorgeworfenen Sachverhalt "ganz überwiegend bestätigt». Nach Überzeugung der Kammer wurde bei der Ision AG eine Manipulation der Umsatzzahlen durch Luft-Buchungen von rund 6,3 Millionen Euro zum dritten Quartal 2000 vorgenommen.

Durch die Vorspiegelung einer falschen Umsatz- und Geschäftslage wurde auch die Entscheidung des Käufers maßgeblich beeinflusst. Dagegen sei es der Beweisaufnahme nicht gelungen, den Wert der nach dem Aktienkaufvertrag zu tauschenden Aktienpakete sicher zu bestimmen. Deswegen komme nur eine Verurteilung wegen versuchten Betruges in Betracht.

Der Prozess war im Dezember 2004 eröffnet worden. Bereits zu Verhandlungsbeginn umfasste die Akte Falk rund 700 Ordner von jeweils bis zu 250 Seiten. Im Verlauf der 157 Sitzungstage wurden mehr als 3000 Urkunden eingeführt und 75 Zeugen aus dem In- und Ausland vernommen. Der Fall Falk gilt als bisher größtes Wirtschaftsverfahren in Hamburg. Im April 2005 war der Verlagserbe unter strengen Auflagen aus der fast zweijährigen Untersuchungshaft entlassen worden.

ddp.djn/akl/rab

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