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Transrapid-Prozess offenbart Unklarheiten bei Fahrwegsperren-Nutzung

ddp - Freitag, 9. Mai, 16:32 Uhr

Hannover (ddp-nrd). Gegen den im Osnabrücker Transrapid-Prozess derzeit nicht vor Gericht stehende Hauptangeklagte Fahrdienstleiter Günther M. wird möglicherweise doch noch verhandelt. Staatsanwalt Hubert Feldkamp kündigte während des dritten Prozesstages am Freitag an, dessen Verhandlungsfähigkeit zu überprüfen. Günther M., der den Transrapid auf seine Todesfahrt schickte, gilt momentan wegen seines labilen Gemütszustands als verhandlungsunfähig.

Ein Zeuge hatte allerdings ausgesagt, dass Günther M. wieder auf der Transrapid-Teststrecke in Lathen arbeite. Die Staatsanwaltschaft wolle nun überprüfen, ob das zu den Rehabilitationsmaßnahmen zähle. Günther M. gilt als suizidgefährdet. Die Überprüfung der Verhandlungsfähigkeit des Hauptangeklagten wird Feldkamp zufolge voraussichtlich mehrere Wochen dauern. Deshalb werde es in jedem Fall zu einem gesonderten Verfahren kommen, sollte Günther M. verhandlungsfähig sein.

Bei dem Transrapid-Unglück waren am 22. September 2006 23 Menschen gestorben und 11 weitere teils schwer verletzt worden, als die Magnetschwebebahn gegen einen auf der Strecke stehenden Werkstattwagen prallte.

Die Verhandlung am Freitag machte erneut deutlich, dass die Verwendung der sogenannten Fahrwegsperre auf der Versuchsanlage, durch die der Unfall hätte verhindert werden können, offenbar nicht klar geregelt war. Hier habe es ein «Vermittlungsproblem» gegeben, sagte ein Nebenklägervertreter. Der als Zeuge gehörte Karl-Heinz H. von der für die Versuchsanlage zuständigen niedersächsischen Genehmigungsbehörde sagte, in dem betrieblichen Regelwerk stehe wie die Fahrwegsperre einzusetzen sei, jedoch nicht wann. Wie der Prozess ergab, war die Sperre in der Praxis von den Fahrdienstleitern nur unregelmäßig aktiviert worden, in der Unfallwoche sogar kein einziges Mal.

Der jetzige Geschäftsführer der Transrapid-Versuchsanlage, Rudolph S., erläuterte vor Gericht, dass sein Unternehmen versuche, den Publikumsverkehr wieder aufzunehmen. Er verwies auf 23 Vorhaben, um die Sicherheit auf der Teststrecke künftig zu verbessern. So sollen Wartungsfahrzeuge und Magnetbahn in Zukunft nicht mehr gleichzeitig auf der Teststrecke fahren können.

Die Hauptverhandlung wird am kommenden Mittwoch mit weiteren Zeugenanhörungen fortgesetzt. Die Strafkammer kündigte an, den Funkverkehr zum Unglückszeitpunkt erneut zu überprüfen. Dieser soll deshalb am 20. Mai im Gerichtssal nochmals angehört werden.

(ddp)

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