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Zwenkau/Dresden (ddp-lsc). Der wegen Inzests verurteilte Patrick S. aus Zwenkau bei Leipzig muss in Kürze ins Gefängnis. Laut einem Bericht von «Spiegel Online» hat Justizminister Geert Mackenroth (CDU) dem Dresdner Anwalt des 31-Jährigen am Freitag schriftlich mitgeteilt, dass dessen Gnadengesuch zurückgewiesen wurde. Es werde abgelehnt, die Restfreiheitsstrafe des Amtsgerichts Leipzig «zu erlassen, deren Vollstreckung zur Bewährung auszusetzen oder aufzuschieben», heißt es den Angaben zufolge in der Entschließung Mackenroths.
Ein Ministeriumssprecher wollte die Entscheidung auf ddp-Anfrage nicht bestätigen. Er verwies auf die Vertraulichkeit der Angelegenheit. Nun drohen Patrick S. wegen der Beziehung zu seiner Schwester rund 17 Monate Gefängnis. Sein Verteidiger Endrik Wilhelm hatte sich damals optimistisch gezeigt über die Chancen des Gesuchs, dessentwegen die Staatsanwaltschaft Leipzig die Vollstreckung der Strafe Ende März ausgesetzt hatte.
Die Mitte März ausgesprochene Bestätigung des Inzestverbotes durch das Bundesverfassungsgericht verstößt nach Ansicht des Anwalts gegen die Menschenrechte. Die Begründung des Verbotes als Instrument zum Schutz der «Gesundheit der Bevölkerung» habe einen eugenischen Ansatz. Er kündigte damals an, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.
Patrick S. hat mit seiner heute 23-jährigen Schwester vier Kinder gezeugt. Wegen Inzest hat er bereits zwei Jahre und zwei Monate in Haft gesessen.
(ddp)

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