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Bremen (ddp-nrd). Im Prozess um den Tod des zweijährigen Kevin aus Bremen geht der psychiatrische Gutachter von einer verminderten Schuldfähigkeit des angeklagten Ziehvaters aus. Durch den exorbitanten Drogen- und Alkoholkonsum habe es bei dem heute 43-Jährigen über einen langen Zeitraum eine erheblich geminderte Steuerungsfähigkeit gegeben, sagte Professor Gunther Kruse am Freitag vor dem Landgericht Bremen. Nach der Verbüßung einer Haftstrafe halte er die Unterbringung in einer Entzugsklinik für angebracht, sagte Kruse.
Eine schwerwiegende psychiatrische Erkrankung erkenne er dagegen nicht. Die festgestellte Persönlichkeitsstörung, die Psychosen und Wahnvorstellungen seien vor allem auf den Drogenkonsum und auf den anschließenden Entzug zurückzuführen, sagte der Gutachter. Zum psychischen Zustand des Angeklagten zum Zeitpunkt des Kindstodes konnte der Arzt allerdings keine Angaben machen. Der Ziehvater hatte sich dazu nicht geäußert. Deshalb stoße die Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten für die Tatzeit auch auf «enge Grenzen», betonte Kruse.
Der Psychiater sagte, der Angeklagte sei bereits als Kind mit Alkohol in Berührung gekommen. Als sich der Vater, ein Alkoholiker, am 13. Geburtstag seines Sohnes das Leben genommen habe, sei bei dem Jungen alles «völlig aus dem Ruder gelaufen». Vom 24. Lebensjahr an nahm er demnach auch harte Drogen. Es folgten Entzüge und immer wieder Rückfälle. Insgesamt verbrachte Kevins Ziehvater zudem 13 Jahre in Haft, unter anderem wegen Beschaffungskriminalität.
Später habe er zusammen mit seiner Lebensgefährtin, Kevins Mutter, von seinem Arzt regelmäßig die Ersatzdroge Polamidon erhalten, berichtete Kruse vor Gericht. Nach der Totgeburt des ersten gemeinsamen Kindes im Mai 2005 habe es allerdings einen «völligen Absturz» mit Drogen und Alkohol gegeben, der nach dem Tod der Lebensgefährtin im November 2005 weiter extrem gesteigert worden sei.
In den letzten Monaten vor seiner Verhaftung habe der Angeklagte nur noch «vor sich hin vegetiert». Alle zwei Stunden habe er Kokain spritzen müssen, selbst nachts. Zudem bekam er laut Kruse von seinem Arzt offenbar hohe Dosen Polamidon und das Beruhigungsmittel Diazepam verschrieben. Auch konsumierte er Ritalin, das normalerweise Kindern mit Aufmerksamkeitsstörungen verschrieben wird. Bei Terminen etwa im Jugendamt habe er seine Funktionsfähigkeit offenbar vortäuschen können, in dem er zuvor den Alkohol weggelassen habe, sagte Kruse. Danach habe er sich die im Kinderwagen versteckte Kokainspritze noch auf der Toilette im Amt gesetzt.
Ab April 2006 habe der Angeklagte unter Verfolgungswahn gelitten. Zudem habe er akustische Halluzinationen gehabt, sagte Kruse, der sich mit ihm für das Gutachten zweimal getroffen hatte. Der Angeklagte habe ihm gesagt, heute wisse er, wie «entrückt» er damals gewesen sei.
Kevin war im Oktober 2006 tot im Kühlschrank seines Ziehvaters gefunden worden. Er stand nach dem Tod seiner Mutter unter der Obhut des Jugendamtes. Der Junge war vermutlich zwischen Ende April und Juni 2006 an den Folgen der Misshandlungen durch seinen Ziehvater gestorben. Bei der Obduktion waren rund zwei Dutzend Knochenbrüche entdeckt worden. Der Ziehvater muss sich wegen Totschlags vor Gericht verantworten. Am 15. Mai wird der Prozess fortgesetzt. Das Urteil wird für den 5. Juni erwartet.
(ddp)

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