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Berliner Sonntagsöffnung laut Gutachten verfassungskonform

ddp - Montag, 5. Mai, 15:39 Uhr

Berlin (ddp-bln). Nach Auffassung des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe (BAG) sind Verfassungsbeschwerden der Kirchen gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz unzulässig und unbegründet. Zu diesem Ergebnis kämen zwei Gutachten, die von den Verbänden in Auftrag gegeben wurden, teilen HDE und BAG am Montag mit. Beide Stellungnahmen wurden dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Die in Berlin zugelassene Zahl von insgesamt zehn verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen steht den Gutachten zufolge mit den im Grundgesetz zitierten Vorschriften der Weimarer Reichsverfassung in Einklang. Auch die damals bis zum Inkrafttreten des Ladenschlussgesetzes geltenden Vorschriften hätten bereits eine Ladenöffnung an bis zu zehn Sonn- und Feiertagen inklusive der Adventssonntage erlaubt. 1956 wurde die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage auf vier beschränkt. Hierbei spielten nicht nur religiöse Überlegungen eine Rolle, wie es weiter hieß.

Berlin hatte Ende November 2006 als erstes Bundesland den Ladenschluss weitgehend freigegeben. Die Evangelische Landeskirche und das Erzbistum Berlin hatten knapp ein Jahr später Verfassungsbeschwerden gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz eingereicht. Sie argumentierten, mit der Aushöhlung des Sonntagsschutzes verstoße das Land gegen das Grundgesetz. Besonders eklatant zeige sich der Verfassungsverstoß daran, dass in Berlin alle Adventssonntage für die Ladenöffnung freigegeben würden, betonten Sprecher der Kirche damals.

(ddp)

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