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Milde Strafe für Millionenraub

ddp - Montag, 21. April, 18:19 Uhr

Frankfurt/Main (ddp-hes). Wegen eines bewaffneten Raubüberfalls auf ein Frankfurter Juweliergeschäft muss ein 31-Jähriger für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Montenegriner hatte gemeinsam mit zwei unbekannt gebliebenen Komplizen im Dezember 2003 den Juwelier in der Innenstadt überfallen und dabei Uhren im Wert von rund einer Million Euro erbeutet. Das Frankfurter Landgericht sah am Montag allerdings von einer höheren Haftstrafe ab, da der Angeklagte wegen ähnlicher Überfälle in Frankreich und Belgien bereits zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 17 Jahren verurteilt worden war.

Der Prozess hatte unter großen Sicherheitsvorkehrungen begonnen. Der Angeklagte musste den Prozess mit Fußfesseln verfolgen, da eine Gruppierung um den Montenegriner vor der Verhandlung Drohungen gegen das Gericht geäußert hatte. Der 31-Jährige zeigte sich geständig. Demnach wurden die 13 Kunden und Angestellten in dem Juweliergeschäft mit einer Pistole bedroht und mussten sich auf den Boden legen. Danach wurde eine Angestellte gezwungen, die Tür zum Schaufensterraum zu öffnen.

Der Angeklagte hatte mit mehreren Komplizen in wechselnder Tatbeteiligung Juweliergeschäfte in ganz Europa überfallen. Er wurde im Mai 2004 in Frankreich festgenommen. Ein Gericht in Belgien verurteilte ihn im Oktober 2005 zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren, ein Gericht in Frankreich wegen zweier Überfälle in Paris zu neun Jahren Haft. Die deutsche Justiz beantragte die Auslieferung, nachdem ein Fingerabdruck des Angeklagten mit denen im Frankfurter Juweliergeschäft übereinstimmte.

Der Prozess vor der 30. Strafkammer offenbarte eine Gesetzeslücke im europäischen Recht. Da die insgesamt 17 Jahre Freiheitsstrafe bereits über dem in Deutschland vorgesehenen Höchstmaß von 15 Jahren liegen, eine Gesamtstrafe unter Einbeziehung der ausländischen Urteile aber nicht möglich ist, beantragte die Verteidigung zunächst die Einstellung des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft lehnte dies wegen der davon ausgehenden negativen Signalwirkung ab. Sie beantragte schließlich eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren - das Mindeststrafmaß für einen schweren Raub. Das Gericht blieb wegen der bereits verhängten und den noch zu erwartenden Freiheitsstrafen unter dieser Forderung. Auch die Schweiz hat inzwischen die Auslieferung des 31-Jährigen beantragt.

(ddp)

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