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Frankfurt/Main (ddp-hes). Unter großen Sicherheitsvorkehrungen hat am Montag vor dem Frankfurter Landgericht der Prozess um einen Raubüberfall auf ein Juweliergeschäft begonnen. Dem 31-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, gemeinsam mit zwei Komplizen im Dezember 2003 bei einem bewaffneten Raubüberfall in Frankfurt Uhren im Wert von einer Million Euro erbeutet zu haben.
Der mit Fußfesseln in der Verhandlung sitzende Angeklagte zeigte sich zum Prozessauftakt geständig. Demnach wurden die 13 Kunden und Angestellten in dem Juweliergeschäft mit einer Pistole bedroht und mussten sich auf den Boden legen. Danach wurde eine Angestellte gezwungen, die Tür zum Schaufensterraum zu öffnen.
Der Angeklagte hatte mit mehreren Komplizen in wechselnder Tatbeteiligung Juweliergeschäfte in ganz Europa überfallen. Der Montenegriner wurde im Mai 2004 in Frankreich festgenommen. Ein Gericht in Belgien verurteilte den 31-Jährigen im Oktober 2005 zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren, ein Gericht in Frankreich wegen zweier Überfälle in Paris zu neun Jahren Haft.
Der Prozess vor der 30. Strafkammer offenbart eine Gesetzeslücke im europäischen Recht. Da die insgesamt 17 Jahre Freiheitsstrafe über dem in Deutschland vorgesehenen Höchstmaß von 15 Jahren liegen, eine Gesamtstrafe unter Einbeziehung der ausländischen Urteile aber nicht möglich ist, beantragte die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft lehnte dies wegen der davon ausgehenden negativen Signalwirkung ab.
(ddp)

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