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Kevins Ziehvater vielleicht vermindert schuldfähig

AP - Freitag, 9. Mai, 15:04 Uhr

Bremen (AP) Der angeklagte Ziehvater des zu Tode gequälten Kevin könnte nach Ansicht eines Gutachters vermindert schuldfähig sein. Aufgrund der Drogenabhängigkeit des 43-Jährigen dürfte seine Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt «wohl sicher erheblich gemindert gewesen sein», sagte der psychiatrische Gutachter Gunther Kruse am Freitag vor dem Bremer Landgericht. Über das Geschehen selbst habe er auf Anordnung der Verteidigung mit dem des Totschlags angeklagten Bernd K. aber nicht sprechen können.

Der zweijährige Kevin war im Oktober 2006 tot im Kühlschrank von K. gefunden worden. Seine Leiche wies mehr als 20 Knochenbrüche auf, die Gerichtsmediziner als Folgen von Misshandlungen bewerten. Mindestens ein Bruch soll in Verbindung mit einer Fettembolie zum Tod geführt haben. K. sprach bei seiner Verhaftung zunächst von einem Unfall, schwieg dann jedoch und sagte auch im Prozess bislang nicht aus.

Der Sachverständige sagte, er habe mit K. nur über seine Lebensgeschichte sprechen können: «Darum stößt die Beurteilung der Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt auf enge Grenzen.»

Nach Angaben von K. sei dessen Vater alkoholkrank gewesen und habe sich am 13. Geburtstag des Sohnes das Leben genommen, sagte der psychiatrische Gutachter. Der Angeklagte habe danach immer mehr getrunken. Bereits während seiner Lehre sei er zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Viele Haftstrafen und der Kontakt mit harten Drogen seien gefolgt.

Gericht plant Urteil für 5. Juni

Seit 1997 sei K. nach eigenen Schilderungen mit der Ersatzdroge Polamidon behandelt worden, habe aber auch zu Alkohol, Tabletten und Drogen gegriffen. Nachdem seine Lebensgefährtin im Mai 2005 ein gemeinsames Baby tot zur Welt gebracht habe und im Herbst 2005 selbst gestorben sei, habe sich der Missbrauch der diversen Substanzen immer weiter gesteigert. Zuletzt habe K. alle zwei Stunden konsumiert. Neben Polamidon und Kokain habe er täglich bis zu 300 Milligramm eines Beruhigungsmittels sowie ein Antidepressivum und Ritalin geschluckt, das ihm sein Drogenarzt verschrieben habe.

Nach der Verhaftung sei Bernd K. wegen Entzugserscheinungen in Form von Wahnvorstellungen in die forensische Psychiatrie in Bremen eingewiesen worden. Diese hätten so lang gedauert, dass die Schilderung seines Betäubungsmittelkonsums zutreffen dürfte, sagte der Gutachter. Die Voraussetzungen für eine Unterbringung von K. in der Psychiatrie sehe er nicht. Von der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in Anschluss an eine Haftstrafe verspreche er sich aber durchaus Erfolg.

Nach Planung des Gerichts soll der Prozess Anfang Juni zu Ende gehen. Derzeit wird mit den Plädoyers für den 20. und 28. Mai gerechnet. Das Urteil wird für den 5. Juni erwartet.

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