Suche

Infobox: Ordnungswidrigkeit

AP - Freitag, 9. Mai, 13:22 Uhr

München (AP) Die meisten Ordnungswidrigkeiten in Deutschland - rund 95 Prozent - werden im Straßenverkehr begangen. Wer zum Beispiel den TÜV acht Monate überzieht oder grob falsch parkt, dem droht ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit. Aber auch ein Verstoß gegen das Rauchverbot in einer Gaststätte wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

«Eine Ordnungswidrigkeit ist keine Straftat», erklärt der Rechtsanwalt Professor Ulrich Ziegert von der Münchner Kanzlei Bossi & Ziegert. Verstöße werden deshalb grundsätzlich nicht mit Gefängnis bedroht, sondern immer mit Geldbuße oder im Straßenverkehr auch mit Fahrverbot. Das Bußgeld wird nicht von einem Gericht festgesetzt, sondern per Bescheid von einer Behörde erlassen. Die Höhe ist vom Delikt abhängig.

Wer einen Bußgeldbescheid erhält, kann dagegen innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen, wie Ziegert erklärt. In Zweifelsfällen ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten, weil nur der Akteinsicht nehmen darf. Wird Einspruch eingelegt, kommt es zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht.

© 2008 The Associated Press. Alle Rechte Vorbehalten - All Rights Reserved

Bewerten Sie diesen Artikel


Foren

Video: Wirtschaft

Copyright © 2008 Yahoo! Alle Rechte vorbehalten.