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München (AP) Dem ehemaligen Siemens-Chef Heinrich von Pierer droht in der Schmiergeldaffäre ein Bußgeld von bis zu einer Million Euro. Die Staatsanwaltschaft München wirft Pierer die Verletzung seiner Aufsichtspflicht vor und gab deshalb am Freitag die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens bekannt. Ein Ermittlungsverfahren bleibt ihm jedoch erspart. Anhaltspunkte für eine Straftat gebe es bei Pierer nicht, erklärten die Ermittler. Aktionärsschützer und Experten erwarten nun aber Schadenersatzklagen gegen Pierer.
Auch gegen «weitere ehemalige Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat» sei ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Unternehmensleitung hätte alles tun müssen, um Straftaten im Betrieb zu verhindern, hieß es. Weitere Namen oder gegen wie viele Manager es Verfahren gebe, wollten die Ermittler nicht sagen. Aktive Vorstände und Aufsichtsräte seien aber von diesem Verfahren nicht betroffen.
Pierer hatte von 1992 bis 2005 an der Spitze des Siemens-Konzerns gestanden, anschließend war er bis April 2007 Aufsichtsratschef gewesen. Wegen schwarzer Kassen und jahrelanger Schmiergeldzahlungen quer durch den Konzern ermittelt inzwischen die Justiz in vielen Ländern. Pierer ließ über seinen Anwalt erklären, er nehme die Eröffnung des Verfahrens zur Kenntnis und sei weiterhin zur vollen Kooperation mit der Staatsanwaltschaft bereit.
Siemens prüft Schadenersatzansprüche
Siemens erklärte, man prüfe mögliche Schadenersatzansprüche. Das Unternehmen begrüße, dass die Staatsanwaltschaft der Frage nachgehe, inwiefern in der Vergangenheit Fehlverhalten auch durch eine Pflichtverletzung ehemaliger Vorstände und Aufsichtsräte vorgelegen habe.
Der Experte für Manager-Haftpflichtversicherungen, Michael Hendricks, erklärte, werde ein Bußgeld gegen Pierer verhängt, gebe es auch ein weiteres Verfahren gegen Siemens. Der Konzern habe aber unabhängig von möglichen Bußgeldern die Pflicht, gegen frühere Vorstände wegen Pflichtverletzungen vorzugehen.
Aktionärsschützerin Daniela Bergdolt sagte, dem Siemens-Aufsichtsrat werde gar nichts anderes übrig bleiben, als Schadensersatzansprüche gegen Pierer zu verfolgen. Es sei allerdings sehr schwierig zu sagen, in welcher Höhe man den Ex-Siemens-Chef haftbar machen könne, erklärte die Anwältin von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW).
Die Staatsanwaltschaft kann Pierer einen Bußgeldbescheid bis zur Höhe von einer Million Euro zustellen. Zu einer Gerichtsverhandlung kommt es nur dann, wenn Pierer Einspruch dagegen einlegen sollte.
Bericht über Beweise für Pierers Pflichtverstöße
Nach einem Bericht des «Handelsblatts» dringen Siemens-Aufsichtsräte auf Schadenersatzforderungen gegen Pierer. Dem Kontrollgremium seien mindestens drei Korruptionsfälle vorgelegt worden, in denen Pierer nicht ordnungsgemäß gehandelt und seine Pflichten verletzt habe.
Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt in der Korruptionsaffäre gegen drei ehemalige Konzernvorstände. Gegen einen weiteren Exvorstand wird in Nürnberg wegen rechtswidriger Unterstützung der IG-Metall-Konkurrenzgewerkschaft AUB ermittelt.
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