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Falk wegen versuchten Betrugs zu vier Jahren Haft verurteilt

AFP - Freitag, 9. Mai, 12:14 Uhr

Hamburg (AFP) - Das Hamburger Landgericht hat den Stadtplan-Erben und früheren Internetunternehmer Alexander Falk wegen versuchten Betrugs und Bilanzfälschung zu vier Jahren Haft verurteilt. Nach fast dreieinhalbjährigem Prozess sah die Große Strafkammer es als erwiesen an, dass der 38-Jährige zur Blütezeit des Neuen Marktes vor dem Verkauf des Unternehmens Ision dessen Wert durch Scheingeschäfte und Luftbuchungen geschönt hatte. Die vier Mitangeklagten, die im Jahr 2000 bei "den Umsatzmanipulationen und dem betrügerischen Verkauf" an den britischen Konzern Energis geholfen haben sollen, erhielten überwiegend Bewährungsstrafen.

Einer muss dem Urteil zufolge jedoch als Mittäter ebenfalls in Haft - für zweieinhalb Jahre. Die Staatsanwaltschaft war bis zuletzt von vollendetem Betrug ausgegangen und hatte fünf Jahre und neun Monate Haft für Falk gefordert. Der einstige Börsenstar wies die Vorwürfe stets zurück, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Der nach Gerichtsangaben "äußerst komplexe" Prozess hatte bereits am 3. Dezember 2004 begonnen. Schon vor Beginn füllten die Prozessunterlagen mehr als 700 Aktenordner, allein die Anklageschrift umfasste knapp 300 Seiten. Bevor die Richter am 157. Verhandlungstag ihr Urteil fällten, hörten sie 75 Zeugen aus dem In- und Ausland sowie zwei Sachverständige zu dem Fall an.

Falk war um die Jahrtausendwende eine der schillernden Figuren der New Economy. Der gelernte Diplomkaufmann, der im Alter von 26 Jahren den Stadtplanverlag seines Vaters verkauft hatte, übernahm 1999 für 38 Millionen Euro die Thyssen-Krupp-Tochter Ision. In der Endphase der Euphorie am Neuen Markt im März 2000 brachte er die Internetfirma an die Börse, was 230 Millionen Euro in die Kasse spülte. Der größte Coup war dann der Verkauf von Ision an Energis Ende 2000 zum nach Überzeugung des Landgerichts "überzogenen Preis" von 812 Millionen Euro. Von seiner Strafe hätte Falk bereits knapp zwei Jahre in U-Haft abgesessen, bevor das Gericht den Haftbefehl 2005 aufhob. Die Verteidigung kündigte allerdings bereits an, Revision gegen das Urteil einzulegen.

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