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Kabinett billigt Eckpunkte für Gendiagnostikgesetz

AFP - Mittwoch, 16. April, 12:27 Uhr

Berlin (AFP) - Arbeitgeber sollen Gentests nach dem Willen der Bundesregierung bei ihren Beschäftigten künftig nur in bestimmten Ausnahmefällen vornehmen dürfen. Das Kabinett billigte nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums die Eckpunkte für das geplante Gendiagnostikgesetz, die entsprechende Untersuchungen zum Zwecke des Arbeitsschutzes "unter eng gefassten Voraussetzungen" vorsehen.

Zudem können Versicherungen unter bestimmten Umständen verlangen, dass die Ergebnisse bereits vorgenommener Untersuchungen vorgelegt werden müssen. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn eine Lebensversicherung mit einer sehr hohen Versicherungssumme abgeschlossen werden soll.

Das Gesetz soll den Bürgern das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Bereich der Gendiagnostik zubilligen. Jeder soll frei entscheiden können, ob er die eigenen genetischen Befunde kennt oder nicht. Entsprechende Untersuchungen sollen nur vorgenommen werden, wenn die Betroffenen in die Untersuchung rechtswirksam eingewilligt haben. Nur die Betroffenen entscheiden über die Weitergabe, Aufbewahrung oder Vernichtung ihrer genetischen Daten und Proben.

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