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Karlsruhe (AFP) - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat über die Abschaffung der Pendlerpauschale verhandelt. Dabei ließen die Verfassungsrichter keine Tendenz erkennen, ob sie deren Abschaffung für verfassungswidrig halten oder nicht. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) verteidigte vor den obersten Richtern die Neuregelung als politische Entscheidung. Ein "Grundrecht auf die Entfernungspauschale" sei nicht mit dem Ziel vereinbar, die Steuern zu vereinfachen. Demgegenüber argumentierten die Kläger, die Wegekosten zur Arbeit seien eindeutig beruflich veranlasst. Daher verstoße die Neuregelung gegen den Grundsatz, die Steuern nach der Leistungsfähigkeit zu erheben.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird zum Jahresende erwartet. Bis dahin bleiben nach Angaben des Bundesfinanzministeriums Steuerbescheide auch ohne Antrag bezüglich der Pendlerpauschale vorläufig. Die vier Kläger wenden sich dagegen, dass Wegekosten zur Arbeit seit dem Steuerjahr 2007 nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer steuermindernd anerkannt werden. Drei Gerichte, die sich deswegen an das Verfassungsgericht gewendet hatten, halten dies für verfassungswidrig, darunter der Bundesfinanzhof. Der Vorsitzende Richter, Vizepräsident Andreas Vosskuhle, kündigte an, das Bundesverfassungsgericht werde nicht darüber entscheiden, "ob die alte Pendlerpauschale wieder eingeführt werden muss". Es gehe allein darum, ob die Neuregelung mit dem Grundgesetz und insbesondere dem Gleichheitssatz vereinbar sei.
Steinbrück sagte, dies sei der Fall. Mit der Härteregelung für Fernpendler sei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich berücksichtigt worden. Schon früher hätten die meisten Arbeitnehmer keinen Vorteil der Abzugsfähigkeit von Wegekosten gehabt, weil ihre berufsbedingten Ausgaben, die so genannten Werbungskosten, nicht über dem Arbeitnehmerfreibetrag von 920 Euro lagen. Zudem erinnerte Steinbrück an das Ziel der Bundesregierung, den früher verfassungs- und europarechtswidrigen Bundeshaushalt zu konsolidieren. Die Streichung der Pendlerpauschale soll zu Mehreinnahmen des Bundes von 2,5 Milliarden Euro führen.
Der hessische Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) verwies auf die private Entscheidung, seinen Wohnsitz zu wählen. Es sei nicht einsichtig, dass deren Folgen der Allgemeinheit aufgebürdet werden sollten. Demgegenüber argumentierten die Anwälte der Kläger, die Wegekosten zur Arbeit seien eindeutig beruflich veranlasst. Daher verstoße die Neuregelung gegen den Grundsatz, die Steuern nach der Leistungsfähigkeit zu erheben. Es sei "realitätsfern, dass alle Arbeitnehmer vor ein Werkstor ziehen".
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