Frankfurt/Main (dpa) - Im Anlegerprozess gegen die Deutsche Telekom AG wird das Oberlandesgericht Frankfurt seine Entscheidung nicht mündlich begründen. Sie werde zu einem unbestimmten Zeitpunkt nach der mündlichen Verhandlung am 11. Dezember im Wege eines Beschlusses ergehen, teilte das OLG am Freitag mit. Diesen Artikel weiter lesen
Zuvor hatten sich die Beteiligten in dem Zivilprozess nicht darauf einigen können, bereits vor dem letzten Verhandlungstag einen Termin zur Verkündigung festzulegen. Dafür wäre eine Ladungsfrist von vier Wochen einzuhalten gewesen. In dem Musterprozess geht es um die Klagen von rund 17 000 Kleinanlegern, die von der Telekom rund 80 Millionen Euro Schadensersatz für erlittene Kursverluste verlangen.




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