Suche

Kundus-Angriff: Verfahren nach Karlsruhe abgegeben

Dresden (dpa) - Die Bundesanwaltschaft soll sich nun mit den möglichen strafrechtlichen Konsequenzen wegen des Luftangriffs mit bis zu 142 Toten beschäftigen. Die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft gab am Freitag die Prüfungen an den obersten Ermittler in der Bundesrepublik. Diesen Artikel weiter lesen

Nach Ansicht der Dresdner Behörde muss sich der Generalbundesanwalt mit der Frage beschäftigen, ob der von Bundeswehr-Oberst Georg Klein angeordnete Militärschlag vom 4. September im Sinne des Völkerstrafrecht zulässig war.

Klein hatte die Bombardierung von Tanklastzügen in Afghanistan am 4. September, bei der nach einem geheimen NATO-Bericht zwischen 17 und 142 Menschen ums Leben kamen, angeordnet.

Nach Ansicht von NATO-Ermittlern hat der Bundeswehr-Oberst mit seinem Befehl zur Bombardierung gegen Befehle und Dienstanweisungen verstoßen. Dies gehe aus dem Untersuchungsbericht hervor, sagten hochrangige NATO-Offiziere am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur dpa in Brüssel. Vor allem hätte Klein nicht selbst die Bombardierung durch US-Kampfjets anordnen dürfen. Die Entscheidung zur Bombardierung hätte nur der Kommandeur der Afghanistan-Schutztruppe ISAF, US-General Stanley McChrystal, treffen dürfen. Die von McChrystal beauftragten Untersucher seien - so NATO-Militärs - zu dem Ergebnis gekommen, «dass der Vorfall nicht hätte passieren können, wenn alle Befehle und Vorschriften eingehalten worden wären».

Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) spricht am Mittag im Bundestag mit den Fraktionschef oder ihren Vertretern erstmals über den NATO-Bericht. Der Minister will in der vertraulichen Runde seine Bewertung der 75-seitigen Expertise darlegen, die dem Ministerium am Tag seiner Amtsübernahme am 28. Oktober übermittelt worden war. Er wird sich auch erstmals öffentlich zu dem Luftangriff äußern.

Copyright ©2009 Yahoo!, Alle Rechte vorbehalten.

Hinweis: Auf dieser Seite sammeln wir persönliche Informationen. Für weitere Details lesen Sie bitte unsere Hinweise zum Datenschutz: Datenschutzrichtlinien