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Entscheidung über Afghanistan-Ermittlungen

Berlin/Dresden (dpa) - Gut zwei Monate nach der Bombardierung von zwei Tanklastern nahe Kundus mit zahlreichen Toten entscheidet die Generalstaatsanwalt in Dresden heute Vormittag, ob gegen den Bundeswehr-Oberst Georg Klein ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Diesen Artikel weiter lesen

Dabei geht es um den «Anfangsverdachts einer Straftat». Klein hatte die Bombardierung der Fahrzeuge am 4. September, bei der nach einem geheimen NATO-Bericht zwischen 17 und 142 Menschen ums Leben kamen, angeordnet.

Mit seinem Befehl zur Bombardierung hat der Bundeswehr-Oberst nach Ansicht von NATO-Ermittlern gegen Befehle und Dienstanweisungen verstoßen. Dies gehe aus dem Untersuchungsbericht hervor, sagten hochrangige NATO-Offiziere am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur dpa in Brüssel. Vor allem hätte Klein nicht selbst die Bombardierung durch US-Kampfjets anordnen dürfen. Die Entscheidung zur Bombardierung hätte nur der Kommandeur der Afghanistan-Schutztruppe ISAF, US-General Stanley McChrystal, treffen dürfen. Die von McChrystal beauftragten Untersucher seien - so NATO-Militärs - zu dem Ergebnis gekommen, «dass der Vorfall nicht hätte passieren können, wenn alle Befehle und Vorschriften eingehalten worden wären».

Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) spricht am Mittag im Bundestag mit den Fraktionschef oder ihren Vertretern erstmals über den NATO-Bericht. Der Minister will in der vertraulichen Runde seine Bewertung der 75-seitigen Expertise darlegen, die dem Ministerium am Tag seiner Amtsübernahme am 28. Oktober übermittelt worden war. Er wird sich auch erstmals öffentlich zu dem Luftangriff äußern. Das Verteidigungsministerium dementierte am Donnerstagabend einen Zeitungsbericht, wonach sich Guttenberg dabei von Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan distanzieren werde.

Der Vier-Sterne-General hatte in der vorigen Woche erklärt, er sehe die Bundeswehr durch den NATO-Bericht entlastet und habe keinen Grund daran zu zweifeln, dass Oberst Georg Klein militärisch angemessen gehandelt habe. Die Opposition hält diese Bewertung nach Einsicht in den Bericht für unzulässig. Der Kommandeur ist inzwischen wieder bei seinem Heimatverband in Sachsen.

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