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Karadzic bekommt Pflichtanwalt

Den Haag (dpa) - Im Völkermordprozess gegen Ex-Serbenführer Radovan Karadzic erhält der Angeklagte wegen seines Boykotts künftig einen Pflichtverteidiger. Diesen Artikel weiter lesen

Damit reagierte der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien am Donnerstag auf die Weigerung des 64-Jährigen, vor Gericht zu erscheinen. Karadzic durfte sich seit dem Prozessbeginn am 26. Oktober selbst verteidigen. Daher konnte das Verfahren nach Verlesung der Anklage in der vorigen Woche nicht ohne ihn fortgesetzt werden. Wegen der Einsetzung des Pflichtanwalts verzögert sich der Prozess nun bis zum 1. März 2010, da der Verteidiger sich erst einarbeiten muss.

Der Strafgerichtshof drohte Karadzic zugleich mit dem vollständigen Verlust seines selbst erwählten juristischen Beraterteams sowie des Rechts, sich vor dem Tribunal zu seiner Verteidigung zu äußern, wenn er mit dem neuen Anwalt nicht kooperiere. Die Einsetzung des Verteidigers, der noch benannt werden muss, sei «im übergeordneten Interesse der Gerechtigkeit» der beste Weg, den ins Stocken geraten Prozess wieder in Gang zu bringen, befand der Vorsitzende Richter O-Gon Kwon aus Südkorea.

Karadzic machte umgehend deutlich, dass er nicht mit dem Pflichtverteidiger zusammenarbeiten will. Dessen Einsetzung löse keine Probleme, ließ er seinen juristischen Berater Marko Sladojevic erklären. Er kündigte Widerspruch gegen die Entscheidung an.

Karadzic ist wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen während des Bosnienkrieges von 1992 bis 1995 in elf Fällen angeklagt. Er soll einer der Hauptverantwortlichen für den gewaltsamen Tod Zehntausender Menschen und die Vertreibung von etwa zwei Millionen Menschen sein.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor allem die Hauptverantwortung für das Massaker an bis zu 8000 muslimischen Männern und Jungen in der UN-Schutzzone Srebrenica im Juli 1995 vor. Das Verbrechen gilt als das schwerste in Europa seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Karadzic, der bislang alle Vorwürfe bestritten hat, droht eine lebenslange Haftstrafe. Karadzic wurde nach 13 Jahren auf der Flucht im Juli 2008 in Belgrad verhaftet und dann an das Haager Kriegsverbrechertribunal ausgeliefert.

Dem Angeklagten bleibt nun laut Gerichtsentscheidung noch eine letzte Chance, über seine Verteidigung selbst zu bestimmen. Voraussetzung sei, dass er bei der Wiederaufnahme des Prozesses im kommenden März vor Gericht erscheint und mit dem für ihn eingesetzten Anwalt kooperiert, legte Richter Kwon fest. Er dürfe in diesem Fall auch selbst zur seiner Verteidigung sprechen. Der Angeklagte wurde aufgefordert, diese Möglichkeit wahrzunehmen, und am 1. März seine Verteidigung vor dem Tribunal darzulegen.

Demgegenüber bestand Karadzics Berater Sladojevic darauf, dass eine Vorbereitungszeit von dreieinhalb Monate dafür viel zu kurz sei. Karadzic arbeite «konstruktiv» an seiner Verteidigung. Er bleibe aber dabei, dass er dafür noch acht Monate brauche.

Karadzic hatte den Richtern kurz vor Prozessbeginn mitgeteilt, dass er in seiner Zelle bleiben werde. Dem Tribunal warf er vor, ihn unfair zu behandeln. Die Staatsanwaltschaft habe das Verfahren manipuliert, indem sie ihm wichtige Dokumente zur Anklageschrift erst fünf Monaten vor Prozesseröffnung zugestellt habe. Bei dieser Haltung blieb der einstige Präsident der bosnischen Serbenrepublik auch, als er am Dienstag bei einer Anhörung zu Verfahrensfragen von Richter Kwon dringend aufgefordert wurde, die Blockade des Prozesses zu beenden. Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft die Einsetzung eines Pflichtverteidigers.

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