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Bundeswehrverbands-Chef sieht Krieg in Afghanistan gegeben

Der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbands, Oberst Ulrich Kirsch, hat die Kampfhandlungen in Afghanistan gegenüber der "Bild"-Zeitung" als Krieg bezeichnet. Der frühere Generalinspekteur der Bundeswehr, Harald Kujat, hält ein Strafverfahren wegen des von einem Bundeswehroffizier angeordneten Angriffs auf zwei entführte Tanklastwagen bei Kundus mit zahlreichen Toten für fatal. Indes berichtet das Magazin "Focus", dass der Luftangriff ausdrücklich auch den dort versammelten Menschen galt. Diesen Artikel weiter lesen

Dem Bericht zufolge fragten die Piloten der von dem Bundeswehroberst Georg Klein angeforderten US-Bomber mehrfach nach, welches Ziel getroffen werden solle, die Laster oder die dort versammelten Menschen. In dem geheimen Nato-Untersuchungsbericht zu dem Angriff heißt es dazu nach "Focus"-Informationen, beide Ziele seien von der Bundeswehr als wichtig angegeben worden.

Dem Magazin zufolge wurden auf Wunsch der beteiligten deutschen Militärs zudem bewusst solche Bomben für den Angriff gewählt, mit denen auch Menschen im weiteren Umfeld der Tanklaster getroffen werden konnten. Bislang hatte die Bundeswehr den Angriff vor allem damit begründet, dass die Laster als rollende Bomben zur Gefahr für das deutsche Feldlager in Kundus hätten werden können. Die Auswertung des Funkverkehrs zeigt allerdings nach dem "Focus"-Bericht, dass auch bei den Lastern ausgemachte Taliban-Anführer getötet werden sollten.

Die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Sachsen, die Unterlagen zum Bombenangriff der Bundesanwaltschaft zu übergeben, sei ein Beleg dafür, dass am Hindukusch Krieg herrsche, sagte Kirsch der "Bild"-Zeitung.

Ein mögliches Strafverfahren wegen des von Bundeswehroberst Georg Klein Anfang September angeordneten Luftangriffs in der Nähe von Kundus hätte für die Bundeswehr katastrophale Folgen, warnte Kujat in der "Frankfurter Rundschau". Denn dann werde sich jeder Offizier überlegen, ob er unter diesen Bedingungen noch Führungsverantwortung übernehme.

Die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft hatte die Akten zu dem Fall der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe übergeben, weil sie Anzeichen dafür sah, es könne sich in Afghanistan um einen bewaffneten Konflikt im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches handeln. In diesem Fall wäre die Bundesanwaltschaft nach dem Gerichtsverfassungsgesetz für die weiteren Ermittlungen zuständig.

Dem NATO-Bericht zufolge gab es bei dem Angriff am 4. September zwischen 17 und 142 Tote und Verletzte.

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