Die juristische Aufarbeitung des von einem deutschen Oberst angeordneten Luftangriffs in Afghanistan dürfte noch geraume Zeit dauern. Angesichts der komplexen Rechtsfragen werde "die weitere Prüfung einige Zeit in Anspruch nehmen", erklärte die Bundesanwaltschaft am Freitag in Karlsruhe. Zuvor hatte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden der Karlsruher Behörde ihre Akten zu der Frage vorgelegt, ob gegen den deutschen Oberst Georg Klein ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden soll.




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