Die Bundesanwaltschaft soll mögliche rechtliche Konsequenzen wegen des von einem deutschen Oberst angeordneten Luftangriffs in Afghanistan prüfen. Die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen gab das Verfahren am Freitag an die Justizbehörde in Karlsruhe ab. Die Generalstaatsanwaltschaft sieht demnach Anhaltspunkte dafür, dass es sich in Afghanistan um einen bewaffneten Konflikt im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches handelt. In diesem Fall wäre die Bundesanwaltschaft für die weiteren Ermittlungen zuständig. Die sächsische Justizbehörde beruft sich bei ihrer Einschätzung vor allem auf einen Bericht der ISAF-Untersuchungskommission.




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