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Bundesanwaltschaft soll Luftangriff bei Kundus überprüfen

Die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen hat das Verfahren zu dem Luftangriff auf zwei entführte Tanklastwagen in Afghanistan an die Bundesanwaltschaft abgegeben. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe solle mögliche strafrechtliche Konsequenzen dahingehend prüfen, ob es sich in Afghanistan um einen bewaffneten Konflikt handele, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen am Freitag in Dresden mit.

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