Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat den von einem Deutschen angeordneten Luftangriff auf zwei Tanklaster in Afghanistan als "militärisch angemessen" bezeichnet, zugleich aber Fehler eingeräumt. Er persönlich gehe von zivilen Opfern bei dem Angriff aus, sagte Guttenberg in Berlin. Die Umstände und möglichen rechtlichen Konsequenzen des strittigen Einsatzes soll nun die Bundesanwaltschaft prüfen. Diesen Artikel weiter lesen
Ähnliche Fotos/Videos
Guttenberg sagte, er hege keine Zweifel an der Einschätzung von Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan, "dass die Militärschläge vor dem Gesamtbedrohungshintergrund als militärisch angemessen zu sehen sind". Auf Anforderung eines deutschen Oberst, der einen Anschlag befürchtete, hatten NATO-Flugzeuge am 4. September zwei Tanklastzüge nahe Kundus im Norden Afghanistans bombardiert. Dabei explodierten die Tanklaster und töteten einem NATO-Bericht zufolge zwischen 17 und 142 Menschen.
Guttenberg sagte, neben dieser militärischen Bewertung gebe es für ihn aber einen "wichtigen politischen Punkt": Der NATO-Untersuchungsbericht habe auch Verfahrensfehler, Ausbildungsmängel und unklare Einsatzregeln festgestellt. Diese dürften nicht verschwiegen werden. In dem NATO-Bericht würden insbesondere die Einsatzregeln sinngemäß als "widersprüchlich, verwirrend und teils auch veraltet" kritisiert. Da gebe es sowohl in der NATO als auch in der Bundeswehr "erheblichen Nachbesserungsbedarf".
Der Minister fügte an, dass diese Fehler aber nicht den Luftangriff als Ganzes in Frage stellten. "Selbst wenn es keine Verfahrensfehler gegeben hätte, hätte es zum Luftschlag kommen müssen", sagte er. Er persönlich gehe davon aus, "dass es bei dem Angriff zivile Opfer gab", obgleich die Berichte darüber widersprüchlich seien. Er fügte hinzu, dass er "jedes zivile, jedes unbeteiligte Opfer von Herzen und zutiefst bedauere". Der frühere Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hatte den Tod unbeteiligter Zivilisten nie ausdrücklich eingeräumt.
Mögliche rechtliche Konsequenzen aus dem Luftangriff sollen nun von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe geprüft werden. Die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen legte der Justizbehörde in Karlsruhe die Akten vor. Die Dresdener Juristen sehen nach eigenen Angaben Anhaltspunkte dafür, dass es sich in Afghanistan um einen bewaffneten Konflikt im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches handelt.
Die Karlsruher Anklagebehörde machte indes deutlich, dass sie nach ersten Prüfungen aufgrund mehrerer Strafanzeigen wegen des Luftangriffs derzeit keine Anhaltspunkte für eine Tat nach dem Völkerstrafgesetzbuch sieht.




Berlin (dpa) - Die Wirtschaftskrise verleitet viele deutsche Firmen nach Einschätzung von Transparency zu mehr Korruption. «Gerade im Mittelstand wächst ...
Flusspferde töten Krokodil