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Guttenberg nennt NATO-Luftschlag in Afghanistan "angemessen"

Die auf zwei entführte Tanklastwagen in Afghanistan sind nach Ansicht von Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) "militärisch angemessen" gewesen. Guttenberg unterstützte in Berlin eine entsprechende Einschätzung von Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan. Die Bundesanwaltschaft soll mögliche rechtliche Konsequenzen wegen des von einem deutschen Oberst angeordneten Luftangriffs prüfen. Diesen Artikel weiter lesen

Bei dem vom deutschen Oberst Georg Klein angeordneten Angriff in der Nähe des nordafghanischen Kundus waren Anfang September zahlreiche Menschen getötet worden, darunter auch Zivilisten. Laut NATO-Bericht gab es bei dem Angriff am 4. September zwischen 17 und 142 Tote und Verletzte.

Er hege keine Zweifel an der Einschätzung Schneiderhans, "nämlich dass die Militärschläge und die Luftschläge vor dem Gesamtbedrohungshintergrund als militärisch angemessen zu sehen sind", sagte Guttenberg. Daneben führte er einen "wichtigen politischen Punkt" an, wonach der NATO-Untersuchungsbericht Verfahrensfehler festgestellt habe. Darüber müsse gesprochen werden.

Er persönlich gehe davon aus, "dass es zivile Opfer gab", obgleich die Berichte darüber widersprüchlich seien, sagte der Minister. Er fügte hinzu, dass er "jedes zivile, jedes unbeteiligte Opfer von Herzen bedauere".

Die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen gab das Verfahren zu dem Luftangriff an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ab. Die sächsische Behörde sieht Anhaltspunkte dafür, dass es sich in Afghanistan um einen bewaffneten Konflikt im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches handelt. In diesem Fall wäre die Bundesanwaltschaft für die weiteren Ermittlungen zuständig. Die sächsische Justizbehörde beruft sich bei ihrer Einschätzung vor allem auf einen Bericht der ISAF-Untersuchungskommission.

Oberst Klein hatte nach der Entführung von zwei Tanklastwagen den Luftangriff durch US-Flugzeuge angefordert. Er hatte dies damit begründet, dass ein Anschlag von radikal-islamischen Taliban auf den Bundeswehrstützpunkt mithilfe der Tanklastwagen zu befürchten gewesen sei.

Die sächsischen Ermittler hatten Vorprüfungen eingeleitet, um zu klären, ob ein Anfangsverdacht für ein Ermittlungsverfahren gegen den Oberst besteht. Zunächst gehe es aber um die grundsätzliche Frage, welches Recht zur Anwendung komme. Sollte auch die Bundesanwaltschaft dazu neigen, dass es sich in Afghanistan um einen bewaffneten Konflikt handele, dann müsste letztendlich untersucht werden, ob Oberst Klein sich an die Bestimmungen des Kriegsrechtes gehalten habe, sagte Oberstaatsanwalt Klein.

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