Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die lebenslange Haftstrafe für die Eltern der verhungerten Jacqueline aus dem nordhessischen Bromskirchen in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss bestätigt. Die Eltern hatten ihr 14 Monate altes Töchterchen im Frühjahr 2007 qualvoll verhungern lassen. Diesen Artikel weiter lesen
Das Landgericht Gießen wertete die Tat der 23-jährigen Mutter und des 35 Jahre alten Vaters "als Mord durch Unterlassen" und verhängte die Höchststrafe. Die dagegen eingelegte Revision der Eltern verwarf der BGH nun als unbegründet.




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