Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) sieht den vom deutschen Oberst Georg Klein angeordneten Luftangriff auf zwei entführte Tanklastwagen in Afghanistan offenbar kritischer als sein Vorgänger Franz-Josef Jung (CDU). Nach Informationen der "Leipziger Volkszeitung" geht die politische Spitze des Ministeriums nun auf Distanz zur Version von Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan und Jung, wonach Klein "militärisch angemessen" reagiert habe. Die mit dem Fall befasste Staatsanwaltschaft in Dresden wird voraussichtlich am Freitag ihren Bericht vorlegen. Diesen Artikel weiter lesen
In Abstimmung mit Guttenbergs Vorgänger Jung hatte Schneiderhan den Bundeswehr-Oberst gegen die schweren Vorwürfe verteidigt, die ein als geheim eingestufter NATO-Untersuchungsbericht erhebt. Die "Leipziger Volkszeitung" zitierte nun Vertreter des Ministeriums, wonach Guttenberg "zu einer eigenen Einschätzung kommen" wird.
Eine "gewisse Diskrepanz" zwischen den geltenden Einsatzregeln und dem konkreten Verhalten Kleins lasse sich nicht wegdiskutieren, heißt es demnach aus Ministeriumskreisen weiter. Laut Nato-Bericht gab es bei dem Angriff zwischen 17 und 142 Tote und Verletzte, darunter 30 bis 40 Zivilisten. Er wirft Klein vor, gegen die geltenden Einsatzregeln verstoßen zu haben.
Nach Informationen der "LVZ" und der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" wird ein Strafverfahren gegen Klein immer wahrscheinlicher. Wie die LVZ unter Berufung auf Dresdner Justizkreise berichtet, deutet "manches" darauf hin, dass die zuständige Dresdner Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung von Zivilisten einleiten könnte.
Die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen wird voraussichtlich am Freitag ihren Bericht zu dem vom Luftangriff vorlegen. Das Vorprüfungsverfahren liege "in den letzten Zügen", sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein der Nachrichtenagentur AFP.
Die bei der Justizbehörde angesiedelte Sonderermittlungseinheit Ines hatte vor gut vier Wochen die Überprüfung des Lufteinsatzes bei Kundus im Norden Afghanistans übernommen. Bei dem Angriff waren Anfang September zahlreiche Menschen getötet worden, darunter auch Zivilisten. Die Vorprüfung sollte klären, ob ein strafrechtlicher Anfangsverdacht für ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen den verantwortlichen Oberst besteht. Die Experten werteten dafür den Bericht der Bundeswehr sowie den NATO-Abschlussbericht aus.




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