Verbraucher in der Europäischen Union sollen neue Rechte gegenüber Internet- und Telefonanbietern bekommen. Künftig sollen sie etwa innerhalb eines Werktages ihren Festnetz- und Mobilfunkanbieter wechseln und dabei die Rufnummer behalten können, wie die EU-Kommission in Brüssel mitteilte. Die Regelungen sind Teil des neuen Telekom-Gesetzespakets. Diesen Artikel weiter lesen
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Den Weg für das Gesetzespaket frei gemacht hatte eine EU-Einigung über Internetsperren gegen mutmaßliche Raubkopierer. Vertreter von Europaparlament und Ministerrat erzielten sie in der Nacht zum Donnerstag. Nun müssen noch Parlamentsplenum und Mitgliedstaaten zustimmen.
Das Telekom-Gesetzespaket verschärft auch die Informationspflichten der Anbieter. Dies heißt Aufklärung - vor Vertragsunterzeichnung - zum Beispiel über das Leitungsnetz des Internetanbieters. Dessen Qualität bestimmt die Geschwindigkeit beim Herunterladen von Dateien oder dem Surfen im Netz mit.
Kundendaten wie Namen, E-Mail-Adressen, Bankverbindungen und Internetbesuche sollen sicherer werden. Anbieter sollen verpflichtet sein, bei Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen die Behörden und die Kunden selbst zu benachrichtigen. Laut Kommission gibt es eine solche Vorkehrung bislang in keinem EU-Land. Weitere neue Regeln betreffen Spam-Mails und Vertragslaufzeiten.
Auch auf dem Umweg über die Wettbewerbsregeln sollen die Verbraucher profitieren. Die Kommission kann nach eigenen Angaben künftig von nationalen Regulierern geplante Maßnahmen gegen Wettbewerbsverstöße "beaufsichtigen". Das betrifft etwa Fälle, in denen ein mächtiges Unternehmen seine Leitungen einer Konkurrenzfirma zur Verfügung stellt. Bekäme die Konkurrenz nur zu überhöhten Preisen Zugang, könnte sie womöglich den Kunden kein günstiges Angebot machen.
Der bis zuletzt umstrittene Punkt des Pakets betrifft Internetnutzer, denen der Staat den Zugang kappen will. Mutmaßliche Raubkopierer und andere Gesetzesbrecher sollen nun eine Reihe rechtlicher Garantien erhalten. Dazu gehören die Rechte auf eine vorherige Anhörung und auf "zeitige Überprüfung" der Kappung durch einen Richter. Ausnahmen gibt es für Notfälle wie Terrorismus oder Kinderpornographie. Generell muss die Unschuldsvermutung gelten.
Frankreich hatte vor kurzem ein Gesetz verabschiedet, demzufolge ein Richter nach zwei Warnungen eine Internetsperre von bis zu einem Jahr verhängen kann; ursprünglich sollte darüber eine Behörde entscheiden. Ähnliche Pläne gibt es in Großbritannien. Die sozialistische Europaabgeordnete Catherine Trautmann aus Frankreich wies darauf hin, dass das französische Gesetz die nun von der EU gewährten Garantien dennoch nicht alle erfülle.




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