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Auflagen für mögliche Internet-Sperrung von Raubkopierern

Mutmaßliche Raubkopierer sollen in der EU auch bei einer eventuellen Sperrung ihres Internetzugangs auf bestimmte Rechte pochen können. Dazu zählten das Recht auf eine vorherige Anhörung und eine "zeitige Überprüfung" durch einen Richter, wie die EU-Kommission in Brüssel mitteilte. Zudem müsse das Prinzip der Unschuldsvermutung gewahrt sein. Auf die seit Monaten umstrittenen Garantien hätten sich in der Nacht unter Vermittlung der Kommission Vertreter von Europaparlaments und Ministerrat geeinigt. Jetzt müssen noch Parlamentsplenum und Ministerrat zustimmen. Diesen Artikel weiter lesen

Frankreich hatte vor kurzem eine Regelung auf den Weg gebracht, nach der ein Richter nach zwei erfolglosen Abmahnungen eine Internetsperre von bis zu einem Jahr verhängen kann; ursprünglich sollte darüber eine Behörde entscheiden. Ähnliche Pläne für Internetsperren gibt es in Großbritannien.

Mit der Einigung über die Internet-Sperren ist der Weg frei für die Verabschiedung des sogenannten Telekom-Gesetzespaketes, das auch eine Reihe von Verbraucherrechten festschreibt. Dazu gehört das Recht, seinen Mobilfunk- und seinen Festnetzbetreiber innerhalb eines Tages zu wechseln und dabei die Rufnummer zu behalten. Internet-Anbieter sollen verpflichtet werden, Kunden vor Vertragsabschluss über die Qualität ihrer Datennetze aufzuklären, die beispielsweise die Geschwindigkeit beim Surfen im Internet bestimmt.

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