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Beschwerden gegen Nachtflüge in Leipzig/Halle erfolglos

Die Frachtflugzeuge des Logistikkonzerns DHL dürfen am Flughafen Leipzig-Halle weiterhin bei Nacht starten und landen. Dies gilt auch für militärische Fracht- und Truppentransporte der NATO und der USA, wie das Bundesverfassungsgericht in einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschied. Damit scheiterten Verfassungsbeschwerden von Anwohnern, die wegen des nächtlichen Fluglärms und der angeblich drohenden Gefahr terroristischer Anschläge nach Karlsruhe gezogen waren. Diesen Artikel weiter lesen

Die Verfassungshüter bestätigten damit ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Mit Blick auf die militärische Nutzung des Flughafens durch die USA verwiesen sie darauf, dass diese Flüge verboten werden könnten, wenn durch sie die öffentliche Sicherheit gefährdet würde. Dies habe bereits das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil festgestellt. Zudem hätten die Beschwerdeführer kein konkretes Bedrohungsszenario durch Terroranschläge vortragen können. Dass der Flughafen wegen der militärischen Nutzung zum Ziel eines "regulären kriegerischen Angriffs" auch mit zivilen Opfern werden könne, bezeichnete Karlsruhe als "völlig aus der Luft gegriffen".

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