Die sogenannte Wegzugsteuer ist rechtmäßig. Eine Neuregelung Ende 2006 hat die Steuer auch rückwirkend für die Vergangenheit gerettet, heißt es in einem am Mittwoch bekanntgegebenen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München. Mit der Wegzugsteuer bekommt der Fiskus Zugriff auf die Wertsteigerung von Firmenanteilen, wenn der Besitzer ins Ausland umzieht. Im Streitfall war das klagende Ehepaar 1998 nach Belgien und dann 2001 in die Schweiz umgezogen. Es muss nun Kapitalgewinne in zweistelliger Millionenhöhe versteuern. (Az: I R 88, 89/07)




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