Mit der von Deutschland geforderten Freilassung des nach Frankreich verschleppten Arztes Dieter K. hat sich am Dienstag das Pariser Berufungsgericht befasst. Die Sitzung wurde auf Antrag von K.s Anwälten auf Dienstag kommender Woche vertagt. Die Bundesregierung fordert die Rückkehr des 74-jährigen Mediziners, der seine Stieftochter vor 27 Jahren getötet haben soll und den der Vater des Mädchens nach Frankreich verschleppen ließ. Diesen Artikel weiter lesen
K. befindet sich derzeit in einem Gefängniskrankenhaus im Großraum Paris, nachdem er in der Nacht zum 18. Oktober gefesselt und geknebelt vor einem Gerichtsgebäude in Ostfrankreich gefunden worden war. Nach Einschätzung seines Anwalts, Nicolas Becker, verstößt Frankreich "massiv" gegen europäische Rechtsvorschriften, indem es den Deutschen in Haft hält. Das deutsche Ermittlungsverfahren gegen den Mediziner nach dem Tod seiner 14-jährigen Stieftochter Kalinka sei seinerzeit eingestellt worden; die französische Justiz verstoße gegen das Verbot der doppelten Strafverfolgung und mache sich zudem ein Verbrechen zunutze, erklärte der Anwalt vor gut zehn Tagen.
Die Verfahrensweise der französischen Behörden eröffne "unerfreuliche Aussichten, wenn man sich vorstellt, dass nach diesem Vorbild auch EG-Mitgliedsländer mit weniger langer rechtsstaatlicher Tradition animiert werden könnten, sich mit Privatgewalt (...) die von ihnen begehrten Verdächtigen aus Mitgliedsländern zu besorgen", stellte der Anwalt fest. K. war aus Süddeutschland nach Ostfrankreich verschleppt worden, wo die Justiz einen Haftbefehl gegen ihn erließ. Für die Entführung soll der leibliche Vater von Katinka Bamberski verantwortlich sein. Gegen ihn erließ das Amtsgericht Kempten unlängst einen europäischen Haftbefehl. André Bamberski ist aber nach Zahlung einer Kaution in Frankreich auf freiem Fuß.
Ein französisches Gericht hatte K. 1995 in Abwesenheit für schuldig befunden, seine Stieftochter mit einer Spritze getötet zu haben. Er musste die Haftstrafe nie antreten, weil Deutschland ihn nicht auslieferte. Der Arzt hatte seine Zulassung in Deutschland 1997 wegen sexuellen Missbrauchs verloren. Das Landgericht Kempten befand ihn für schuldig, eine 16-jährige Patientin unter Narkose vergewaltigt zu haben. Er bekam dafür zwei Jahre Haft auf Bewährung, übte seinen Beruf aber illegal weiter aus.




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