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EU-Reformvertrag kann in Kraft treten

Der EU-Reformvertrag kann in Kraft treten: Nachdem das tschechische Verfassungsgericht eine Klage endgültig abgewiesen hatte, setzte der tschechische Präsident Vaclav Klaus nach eigenen Angaben seine Unterschrift unter das Vertragswerk. Die EU-Kommission und europäische Regierungen reagierten erleichtert, dass der Vertrag nach langem Tauziehen endlich in Kraft treten könne. Diesen Artikel weiter lesen

Er habe um 15 Uhr (MEZ) seine Unterschrift unter den Vertrag gesetzt, sagte Klaus in Prag. Nur wenige Stunden zuvor hatte das tschechische Verfassungsgericht in Brünn (Brno) eine Klage gegen den Vertrag abgewiesen und damit den Weg für die Unterzeichnung durch das Staatsoberhaupt freigemacht. Tschechien war der einzige EU-Staat, der den Vertrag noch nicht ratifiziert hatte. Mit Klaus' Unterschrift kann das Regelwerk, das die EU demokratischer und handlungsfähiger machen soll, nun in Kraft treten.

"Der Lissabon-Vertrag als Ganzes verstößt nicht gegen die tschechische Verfassungsordnung", sagte der Vorsitzende Richter Pavel Rychetsky in Brünn (Brno). Das Gericht wies auch den Antrag zurück, den EU-Gründungsvertrag von Maastricht von 1992 sowie die Römischen Verträge von 1957 rückwirkend auf ihre Verfassungverträglichkeit zu prüfen.

Beim EU-Gipfel vergangene Woche in Brüssel hatte sich Klaus eine Ausnahmeklausel garantieren lassen, die Tschechien gegen mögliche Rückgabeansprüche von Sudetendeutschen schützen soll.

EU-Kommissionschef José Manuel Barroso zeigte sich "außerordentlich zufrieden" über die Entscheidung der Brünner Verfassungsrichter. Der britische Premierminister Gordon Brown drückte in London seine Hoffnung aus, dass die EU nun nach vorne schaue und sich "wichtigen Fragen" zuwende. Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy hatte beim EU-Gipfel vergangene Woche gesagt, der Lissabon-Vertrag könnte bei einer Zustimmung aus Tschechien zum 1. Dezember in Kraft treten.

Der Vertrag sieht eine Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen in der EU vor und stärkt die Rolle des Europaparlaments. Außerdem schafft der Reformvertrag die Posten eines ständigen Ratspräsidenten und eines Hohen Repräsentanten für die Außenpolitik. Über die Personalfragen soll vermutlich ein Sondergipfel der EU Mitte November entscheiden.

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