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Verbraucherschützer: Quelle muss Kundendaten nach Ausverkauf löschen

Verbraucherschützer fordern vom insolventen Versandhaus Quelle, nach dem Ende des Ausverkaufs sämtliche Kundendaten zu löschen. Der Insolvenzverwalter müsse dafür sorgen, "dass Kundendaten nach Abwicklung aller Vertragsbeziehungen gelöscht werden", erklärte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Gerd Billen, am Dienstag in Berlin. Ein Weiterverkauf von Kundendaten im Konkursfall sei nach Einschätzung des vzbv gemäß den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes nicht zulässig. Diesen Artikel weiter lesen

Das Ende von Quelle dürfe "nicht zu einem Datenschlussverkauf führen", erklärte vzbv-Chef Billen. Wenn Unternehmensteile aufgelöst würden, müssten vorhandene Kundendaten getilgt werden. Quelle-Kunden hätten das Recht darauf, die Löschung ihrer Daten individuell einzufordern. Allerdings sei zu befürchten, dass dies aufgrund der Unwägbarkeiten der Insolvenz nicht mehr gewährleistet werden könne. Deshalb müsse der Insolvenzverwalter aktiv werden.

Am Sonntag hatte bei dem traditionsreichen Versandhaus der größte Ausverkauf begonnen, den Deutschland je erlebt hat. Quelle will vor seiner bevorstehenden endgültigen Abwicklung noch rund 18 Millionen Artikel mit Rabatten von bis zu 30 Prozent verkaufen, um dadurch Geld einzunehmen, das an Gläubiger ausgezahlt werden kann. Der Ausverkauf soll vier bis sechs Wochen dauern. Quelle gehört zum insolventen Handels- und Touristikkonzern Arcandor, der im Sommer Pleite anmeldete.

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