Der wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen angeklagte Starregisseur Roman Polanski bleibt in Haft. Das Schweizer Justizministerium lehnte ein zweites Gesuch auf Haftentlassung des 76-Jährigen ab. Das Risiko einer Flucht von Polanski bleibe hoch, sagte ein Ministeriumssprecher der Nachrichtenagentur AFP. Die im Gegenzug für die Haftentlassung angebotene Kaution sei "hoch" gewesen, es habe sich aber nicht um eine Geldsumme gehandelt und die Kaution könne bei einer Flucht auch nicht beschlagnahmt werden. Diesen Artikel weiter lesen
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Bereits am 20. Oktober hatte das Bundesstrafgericht in Bellinzona eine Haftentlassung des Regisseurs mit der Begründung einer hohen Fluchtgefahr angewiesen. Das Schweizer Justizministerium erhielt Polanskis Gesuch demnach knapp eine Woche später. Seine Anwälte haben nun zehn Tage Zeit, gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen.
Polanski war Ende September aufgrund eines US-Haftbefehls aus dem Jahr 1978 bei seiner Einreise in die Schweiz festgenommen worden, wo er mit einem Filmpreis ausgezeichnet werden sollte. Polanski hatte 1977 im Alter von 43 Jahren Sex mit einer 13-Jährigen. Er bekannte sich schuldig und saß dafür zunächst 47 Tage im Gefängnis, floh aber vor der Urteilsverkündung nach Europa und kehrte seitdem nicht mehr in die USA zurück.




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