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Neue Datenschutz-Vorwürfe gegen Arbeitsagentur

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) geht nach Ansicht von Datenschützern zu lax mit sensiblen Daten von Arbeitslosen um: Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, kritisierte weitgehende Zugriffsmöglichkeiten von BA-Mitarbeitern auf Informationen wie Suchtkrankheiten oder Schulden von Arbeitslosen. Die BA versicherte als Reaktion auf die Kritik, die Behörde beachte den Datenschutz. Diesen Artikel weiter lesen

Die Kritik richtet sich gegen ein neues Computersystem, in dessen Rahmen zum Teil hochsensible Daten gespeichert werden. Gegen das System erhoben laut einem Bericht der "Frankfurter Rundschau" Personalräte aus ganz Deutschland Kritik, weil sie es für datenschutzrechtlich für hochgefährlich hielten.

Es gebe "erhebliche Bedenken zum Sozialdatenschutz", hieß es demnach etwa in einem Schreiben aus Hamburg. Laut "FR" sollen auf das System mit dem Namen 4-PM (Vier-Phasen-Modell) alle rund 100.000 Mitarbeiter der Jobcenter und der Arbeitsagenturen zugreifen können.

Die Arbeitsagentur wies diese Darstellung zurück. Es sei schon vor dem Start Mitte August sichergestellt worden, dass sensible Daten nicht mehr uneingeschränkt bundesweit eingesehen werden könnten, erklärte die BA. Sie stünden nur noch einem eingeschränkten Nutzerkreis zur Verfügung.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar zeigte sich aber weiter unzufrieden mit dem System. Es gebe weiter bundesweite Zugriffsmöglichkeiten, "die zweifelhaft sind", sagte Schaar. Dass beim Thema Daten "höchste Sensibilität" angebracht sei, "das haben einige Verantwortliche bei der Bundesagentur offensichtlich noch nicht begriffen." Eine BA-Sprecherin räumte ein, dass es weitere Einwände Schaars gebe. Genauere Angaben dazu machte sie nicht. Das System soll nun im laufenden Betrieb nachgebessert werden.

Schaar kritisierte auch, dass er nicht rechtzeitig vor dem Start informiert wurde. Seine Behörde sei erst informiert worden, "als das System freigeschaltet werden sollte", sagte Schaar der "FR". Der späte Zeitpunkt der Information sei inakzeptabel. Er habe gedrängt, "das System wegen massiver datenschutzrechtlicher Bedenken nicht in Betrieb zu nehmen." Die BA-Sprecherin verwies darauf, die Behörde sei nicht verpflichtet, den Datenschutzbeauftragten zu informieren. Schaar sei vor Inbetriebnahme auf die BA zugekommen.

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