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Stadt Köln hätte Bau der Messehallen ausschreiben müssen

Der Bau der Kölner Messehallen hätte europaweit ausgeschrieben werden müssen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gab einer entsprechenden Klage der EU-Kommission gegen Deutschland statt. Nach der Verkündung erklärte die Stadt Köln, sie werde das Urteil akzeptieren und die notwendigen Konsequenzen umgehend mit der Kommission besprechen. Diesen Artikel weiter lesen

Die Kölner Messehallen entstanden in einem Dreiecksgeschäft, das Bau und Miete verbindet. Zunächst verkaufte die stadteigene Kölnmesse GmbH den Investoren ein Grundstück. Diese bauten dort die neuen vier Messehallen, vermieten sie an die Stadt, die sie wiederum an die Kölnmesse untervermietet. Währende der 30-jährigen Vertragslaufzeit werden Mietzahlungen von rund 600 Millionen Euro fällig, die Baukosten betrugen nach Schätzung der Kölnmesse 235 Millionen Euro.

Die Stadt hatte den Schwerpunkt des Geschäfts daher bei der Rückmiete gesehen und eine Ausschreibung des Bauauftrags nicht für nötig gehalten. Stattdessen hatte sie 24 mögliche Interessenten gezielt zu einem Angebot aufgefordert. Doch vorrangiges Ziel des 2004 abgeschlossenen Vertrages sei der Bau der Messehallen gewesen, befand nun der EuGH. Hierfür habe die Stadt auch genaue Vorgaben gemacht. Als öffentlicher Auftraggeber habe sie daher den Auftrag europaweit ausschreiben müssen.

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