Euro-Banknoten sind zwar in unbegrenzter Höhe gesetzliche Zahlungsmittel - dennoch dürfen Tankstellen oder kleinere Einzelhändler die Annahme etwa von 500-Euro-Scheinen ablehnen. Wie der Bankenverband mitteilte, müssen die Tankstellen-Betreiber oder Einzelhändler ihre Kunden darüber jedoch gut sichtbar informieren. Zur Begründung einer beschränkten Annahmepflicht erklärte der Verband, die Bestände an Wechselgeld müssten sonst "unverhältnismäßig hoch" sein. Zudem sei der Schaden bei einer 500-Euro-Note besonders groß, wenn es sich um eine Blüte handle. Diesen Artikel weiter lesen
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Grundsätzlich sollten Geldscheine "möglichst in einem angemessenen Verhältnis zur gekauften Ware oder Dienstleistung stehen", erläuterte der Verband. So könne, wer für eine Autoreparatur 520 Euro zahlen müsse, durchaus einen 500-Euro-Schein zücken. Bei einer Tankrechnung von 65 Euro müsse der Kassierer einen so großen Geldschein aber nicht akzeptieren - wenn er dies etwa durch einen Aushang an der Zapfsäule deutlich bekanntgegeben habe.




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