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Polanski drohen in den USA maximal zwei Jahre Haft

Dem in der Schweiz inhaftierten Filmregisseur Roman Polanski drohen im Fall seiner Auslieferung an die USA offenbar maximal zwei Jahre Haft wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen. Das geht aus dem Auslieferungsgesuch der USA an die Schweiz hervor, wie das Schweizer Justizministerium mitteilte. Polanskis Anwalt kündigte Widerstand gegen einen möglichen Auslieferungsbeschluss an. Diesen Artikel weiter lesen

Der Sprecher des Bundesamts für Justiz, Folco Galli, sagte der Nachrichtenagentur AFP, das an Bern übermittelte Auslieferungsbegehren der USA stütze sich auf ein US-Gesetz vom 1. Juli 1977, das für sexuelle Beziehungen zu Minderjährigen eine Höchststrafe von zwei Jahren Haft vorsehe.

In einer Erklärung des Bundesamts für Justiz hieß es, das Ersuchen der USA sei vor Ablauf der im bilateralen Auslieferungsabkommen vereinbarten 40-Tage-Frist eingegangen. Das Ersuchen sollte demnach an die Behörden des Kantons Zürich überstellt werden. Über die Auslieferung will das Bundesamt dann nach einer Anhörung Polanskis und der Stellungnahme seiner Anwälte in Zürich entscheiden. Polanski war am 26. September bei der Einreise in die Schweiz am Zürcher Flughafen festgenommen und inhaftiert worden. Der Starregisseur hatte in Zürich einen Filmpreis für sein Lebenswerk entgegennehmen wollen.

Polanskis Anwalt Hervé Temime sagte AFP, Polanski akzeptiere den Auslieferungsantrag nicht. Nach der Entscheidung der Justizbehörden hat der Regisseur 30 Tage Zeit, einen etwaigen Auslieferungsbeschluss anzufechten. In letzter Instanz kann er sogar das Oberste Gericht der Schweiz, das Bundesgericht, anrufen.

Am Dienstag hatte ein Schweizer Gericht eine Freilassung des 76-Jährigen gegen Kaution wegen hoher Fluchtgefahr abgelehnt. Mit seiner doppelten polnisch-französischen Staatsbürgerschaft könne sich Polanski im Schengen-Raum ohne Reisedokumente bewegen. Auch das Angebot des Filmemachers, seine millionenteure Villa im Nobel-Skiort Gstaad als Kaution eintragen zu lassen, überzeugte die Richter nicht.

Polanski hatte 1977 im Alter von 43 Jahren Sex mit einer 13-Jährigen. Er war zunächst wegen Vergewaltigung und fünf anderer Straftaten angeklagt, später lautete der Vorwurf auf unerlaubten Sex mit einer Minderjährigen. Polanski bekannte sich schuldig und saß zunächst 47 Tage im Gefängnis, floh aber vor der Urteilsverkündung nach Europa.

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