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Vater soll Baby zu Tode geschüttelt haben

Düsseldorf (ddp-nrw). In Düsseldorf hat ein 29-jähriger Mann offenbar seine drei Monate alte Tochter ungewollt zu Tode geschüttelt. Das Mädchen war Mitte letzter Woche bewusstlos in die Düsseldorfer Uni-Klinikum eingeliefert worden. Hier starb das Kind nach wenigen Stunden. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Sonntag mitteilten, habe der arbeitslose Familienvater das Mädchen offensichtlich derart heftig geschüttelt, dass es ein tödliches Trauma erlitten hatte. Diesen Artikel weiter lesen

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Gegen den 29-jährigen Gelegenheitsarbeiter habe man einen Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge erwirkt, sagte der zuständige Staatsanwalt Ralf Herrenbrück. Der Mann habe in seiner Vernehmung erklärt, am Tattag auf das Mädchen und den zwei Jahre älteren Bruder aufgepasst zu haben, weil die Mutter des Kindes arbeiten gewesen sei.

Er räumte ein, das Mädchen in der Vergangenheit bereits mehrfach geschüttelt zu haben. Das habe er früher mit seinen jüngeren Geschwistern ähnlich gemacht, denen hätte dies auch nicht geschadet, habe der Kindsvater in seiner Befragung angegeben.

Die konkrete Tat bestreite er jedoch, hieß es. Er sei sich keiner Schuld bewusst, sagte die Leiterin der Mordkommission, Melanie Flecken. So will er das Kleinkind erst geschüttelt haben, nachdem das Baby bereits bewusstlos in seinem Bett gelegen hatte.

Die Staatsanwaltschaft bezweifelt diese Darstellung. Staatsanwalt Herrenbrück sagte, die Obduktion hätte eindeutige Misshandlungen ergeben. Der Vater hätte wissen müssen, dass man ein Kleinkind nicht schüttelt, zumal er das Baby vor einigen Wochen bereits bewusstlos in ein Krankenhaus gebracht habe. Damals hätten die Ärzte allerdings keinerlei Misshandlungen festgestellt, deshalb habe zu diesem Zeitpunkt auch das Jugendamt nicht reagiert.

Im Falle einer Verurteilung droht dem mehrfach vorbestraften Mann eine Gefängnisstrafe von bis zu 15 Jahren. Ob das andere Kind der Familie bei der Mutter bleiben kann, will in den nächsten Tagen das Jugendamt entscheiden.

(ddp)

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