Erfurt (ddp-lth). Das Kultusministerium setzt im Fall des am Donnerstag in einem Missbrauchsprozess vor dem Erfurter Landgericht freigesprochenen Grundschullehrers auf eine Revision der Staatsanwaltschaft. Zudem werden vom Ministerium mögliche Disziplinarmaßnahmen geprüft, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte. Diesen Artikel weiter lesen
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Dem 41 Jahre alten ehemaligen Grundschullehrer war sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in elf Fällen vorgeworfen worden. In dem Prozess hatte der seit Mai suspendierte 41-Jährige die Vorwürfe zurückgewiesen. Zudem hatten Gutachter die Glaubwürdigkeit der Kinderaussagen angezweifelt.
Dem Gericht zufolge hatte zwar vieles für eine Verurteilung gesprochen. Dem Angeklagten konnten die ihm vorgeworfenen Taten jedoch nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden. Mit seinem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine dreijährige Haftstrafe plädiert.
(ddp)




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