Karlsruhe (ddp-bay). Der Bundesgerichtshof (BGH) überprüft im Januar in mündlicher Verhandlung das Urteil im Prozess um den Einsturz der Eissporthalle von Bad Reichenhall. Das teilte der BGH am Freitag in Karlsruhe mit. Diesen Artikel weiter lesen
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Das Landgericht Traunstein hatte im November 2008 zwei der drei Angeklagten freigesprochen. Der Statiker und der Architekt waren nach Ansicht des Gerichts nicht schuld an dem Unglück, bei dem am 2. Januar 2006 zwölf Kinder und drei erwachsene Frauen ums Leben kamen. Einen Bauingenieur verurteilte das Gericht hingegen zu 18 Monaten Haft auf Bewährung.
Grund für den Einsturz war demnach, dass die im Frühjahr 1972 errichtete Dachkonstruktion aufgrund von konstruktiven und baulichen Mängeln sowie einer alterungsbedingten Schwächung nicht mehr in der Lage war, die Schneelast zu tragen.
Das Urteil hat zum einen der verurteilte Bauingenieur angefochten. Revisionen haben außerdem - soweit es den Freispruch des Statikers betrifft - die Staatsanwaltschaft und sechs Nebenkläger eingelegt. Über die Rechtsmittel verhandelt der 1. Strafsenat des BGH am 12. Januar 2010.
(ddp)




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