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Acht Jahre Haft wegen Tötung eines Neugeborenen

Berlin (ddp-bln). Wegen der Tötung ihres Neugeborenen hat das Berliner Landgericht am Freitag eine 42-jährige Frau zu acht Jahren Haft verurteilt. Die geständige Angeklagte wurde des Totschlags schuldig gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau im März ihr Kind einen Tag nach der Geburt im Keller ihres Wohnhauses erstickt hatte. Die Leiche des Jungen wurde später in einem Altkleidercontainer gefunden. Diesen Artikel weiter lesen

Die Tötung des eigenen Kindes sei im «wahrsten Sinne des Wortes abartig», betonte das Gericht. Das Ungewöhnliche an dem Fall sei, dass die Angeklagte mit der Tötung ihres Jungen «ein Verhalten reproduziert" habe. Bereits 1998 hatte die Frau ihr Neugeborenes im Keller ausgesetzt. Das Mädchen wurde von einem Nachbarn gefunden. Es wurde später zur Adoption freigegeben. Das Gericht verhängte damals eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung und ging davon aus, dass die Mutter in ihrer Steuerungsfähigkeit eingeschränkt war.

In dem jetzigen Fall war das Gericht überzeugt, dass die Frau für ihr Handeln «voll verantwortlich» ist. Sie habe schon mehrere Kinder zur Welt gebracht, die zur Adoption freigegeben wurden. Das Gericht teilte allerdings die Auffassung eines Gutachters, wonach die Angeklagte «in ihrer Persönlichkeit eine gestörte Person ist» und ihre Lebensumstände zur Tatzeit «sehr ungünstig» waren. Sie habe sich von ihrem alkoholabhängigen Lebenspartner allein gelassen gefühlt. Der Sachverständige hatte die 42-Jährige, die das Urteil regungslos aufnahm, als «cool und brüsk» bezeichnet.

Die Angeklagte habe «streng geplant und folgerichtig gehandelt», sagte der Richter. Dem Urteil zufolge hatte die Frau, die als Zeitungsbotin tätig war, das Kind am 7. März allein im Badezimmer ihrer Wohnung zur Welt gebracht. Ihre Schwangerschaft war von ihrer «engsten Umgebung» bis dahin nicht bemerkt worden war. Nachdem sie die Spuren der Entbindung beseitigt hatte, legte sie das Neugeborene in einem Karton im Keller ab.

Danach kam sie ihren «häuslichen Pflichten» nach und ging nachts zur Arbeit. Einen Nachbarn, der sie am Morgen des nächsten Tages auf ein Geräusch im Keller ansprach, hatte sie «mit einer erfundenen Geschichte beruhigt». Die Angeklagte behauptete, dass Geräusch würde von der Babypupe ihrer Tochter stammen, deren Batterie kaputt sei. Nachdem sie noch einmal in ihre Wohnung zurückkehrte, «entschied sie sich dem Geräusch ein Ende zu machen» und ging zurück in den Keller. Dort hielt sie dem Säugling so lange Mund und Nase zu, bis er erstickt war. «Das Kind war ausgereift und lebensfähig, als sie es tötete», betonte das Gericht.

Im Prozess hatte die Angeklagte die Tötung des Säuglings gestanden und angegeben, das Kind sei ungelegen gekommen. Die Verteidigung bezeichnete das Urteil als «sachgerecht». Auch für den Staatsanwalt, der zehn Jahre Haft gefordert hatte, liegt die Strafe «im Rahmen des Vertretbaren». Sobald das Urteil rechtskräftig ist, wird die Angeklagte im Frauengefängnis ihre Strafe antreten. Das Gericht hatte der 42-Jährigen allerdings empfohlen, ihre Persönlichkeitsstörung in einer Therapie «anzugehen».

(ddp)

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