Stuttgart (ddp). Die Bundesregierung will Erben um 400 Millionen Euro entlasten. Die «Stuttgarter Zeitung» (Freitagausgabe) berichtete vorab, Geschwister und Neffen könnten künftig mit deutlich günstigeren Steuersätzen rechnen als derzeit. Je nach vererbtem Vermögen beginne die Besteuerung für sie bei einem Satz von 15 Prozent und ende bei 43 Prozent. Bisher waren es 30 bis 50 Prozent. Die geplante Korrektur bedeutet eine Entlastung von 370 Millionen Euro jährlich. Diesen Artikel weiter lesen
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Außerdem seien Erleichterungen für Firmenerben in Höhe von 50 Millionen Euro pro Jahr geplant, schrieb das Blatt. Der Gesetzgeber entschärfe die Regeln, die zu einer Verschonung oder Minderung der Erbschaftsteuer führen. Der Staat gewährt Firmenerben die Vergünstigungen nur dann, wenn der Betrieb eine gewisse Zeit lang fortgeführt wird und es nicht zu einem gravierenden Stellenabbau kommt. Bislang erlässt der Fiskus die betriebliche Erbschaftsteuer zu 85 Prozent, wenn die Firma mindestens sieben Jahre lang fortgeführt wird und nach dieser Zeit 650 Prozent der Lohnsumme vom Ausgangswert erreicht sind. Künftig soll dies der Zeitung zufolge bereits nach fünf Jahren bei einer Lohnsumme von 400 Prozent des Ausgangswertes geschehen. Der vollständige Erlass der Erbschaftsteuer soll nicht mehr nach zehn sondern nach sieben Jahren möglich sein, wenn 700 statt wie bisher 1000 Prozent der Lohnsumme nachgewiesen werden. Kleinbetriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern sollen keinen Nachweis zur Lohnsumme mehr erbringen müssen. Derzeit gilt das für Firmen mit bis zu zehn Mitarbeitern.
(ddp)




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